Verkaufsstand für selbst hergestelltes Kunsthandwerk
Wer einen Verkaufsstand für selbst gefertigte künstlerische oder kunsthandwerkliche Gegenstände betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Standplätze:
Eine Erlaubnis kann nur für einen dieser vier Standorte erteilt werden:
- Weinstraße (auf Höhe der Hausnummern 9-12)
- Schützenstraße 1 (Nordostseite oder Ostseite)
- Petersplatz 1 (Südseite oder Südostseite Peterskirche)
- Sendlinger-Tor-Platz
Für den Verkauf darf eine Fläche von maximal 15 Quadratmetern genutzt werden.
Verlosung:
Die Sondernutzungserlaubnisse für die vier Standorte werden jeweils für den Zeitraum von einer Woche vergeben. Dazu findet jeden Montag eine Verlosung statt, an der alle Interessenten teilnehmen können.
Zeit: montags 9.30 Uhr (ausgenommen Feiertage, dann am folgenden Werktag)
Ort: Bezirksinspektion Mitte, Tal 31, Raum 201 (2. Stock)
Zur Verlosung müssen Sie persönlich in die Bezirksinspektion kommen.
Voraussetzungen
Sie stellen die Gegenstände (ganz oder teilweise) direkt am Verkaufsstand her.
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien Landeshauptstadt München
Sondernutzungsgebührensatzung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-732403
Adresse
Tal 31
80331 München