Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung

Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein.

Beschreibung

Urkundliche Feststellung der Abstammung nach ausländischem Recht.

Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein, z.B. bei italienischen Staatsangehörigen. Zur Beurkundung ist die persönliche Anwesenheit der Erklärenden erforderlich.

Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes bzw. der werdenden Mutter.

Benötigte Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument der (werdenden) Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Bestätigung über die Geburt des Kindes, falls diese noch nicht beurkundet ist oder Auszug aus dem Mutterpass, falls das Kind noch nicht geboren ist
  • Telefonnummer, unter der die Mutter zur Terminvereinbarung erreicht werden kann

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Sobald alle Unterlagen eingegangen sind, setzen wir uns zur Terminvereinbarung telefonisch mit Ihnen in Verbindung.
Auf Grund der aktuellen Entwicklung müssen Sie ggf. mit längeren Wartezeiten auf einen Beurkundungstermin rechnen.

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Urkundsangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Urkundsangelegenheiten

Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München

Fax: +49 89 233-67532

Adresse

Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München

Wenn uns alle zur Beurkundung nötigen Angaben oder Unterlagen vorliegen, rufen wir Sie an und machen einen gemeinsamen Termin mit Ihnen aus. Bitte nutzen sie dafür unser Kontaktformular.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Aufzug vorhanden

Ähnliche Leistungen

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes

Wenn Sie Vater eines Kindes sind und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden.

Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.

Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes

Wenn Sie Vater eines Kindes sind und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden.

Vaterschaftsanfechtungen

Wenn Sie von der Vertretung Ihres Kindes ausgeschlossen sind, kann das Stadtjugendamt wegen Anfechtung der Vaterschaft zum Ergänzungspfleger bestellt werden.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.