Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Antrag
Industrieanlagen, die starke Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursachen oder gefährliche Stoffe verwenden, brauchen eine Genehmigung.
Beschreibung
Eine Industrieanlage braucht vor ihrer Errichtung und Inbetriebnahme eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn
- sie besonderes Hohe Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursacht oder
- in ihr bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffe vorhanden sind und
- die Anlage länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden soll.
Eine Auflistung dieser Anlagen enthält der Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ( 4. BImSchV).
Wenn Sie frühzeitig Kontakt mit der Behörde aufnehmen, können Verzögerungen vermieden werden. So kann schon vor dem Antrag geklärt werden, welche Unterlagen gebraucht werden, wie das Verfahren abläuft und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Die Antragstellenden finden in der unten angegebenen Checkliste alle Informationen zur Antragstellung. Die einzureichenden Unterlagen sind dort gekennzeichnet.
Alle Unterlagen sind an der Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet "Genehmigungspflichtige Anlagen" zu schicken. Kontakt und Adresse finden Sie am Seitenende.
Rechtliche Grundlagen
Bundes-Immissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen
Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung
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Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-47759
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
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