Anmeldung eines Hundes

Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder Sie mit einem Hund nach München umziehen, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden.

Beschreibung

Hundesteuermarke oder Chip/Transponder
Sie können bei der Anmeldung wählen, ob Sie Ihren Hund mit einem bestehenden Chip/Transponder kennzeichnen oder eine Hundesteuermarke erhalten wollen. Wenn Ihr Hund mittels Chip/Transponder angemeldet wurde, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Wurde Ihrem Hund eine Marke zugeteilt, muss die Marke außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes vom Hund immer sichtbar getragen werden.

Kontrollen
Zur Überprüfung der Hundehaltung kann die Stadt München Kontrollen durchführen und Auskünfte einholen. Wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden, können gegen Sie Verwarnungs- oder Bußgelder verhängt werden. In besonders schweren Fällen kann Ihr Verstoß als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Verwendungszweck der Hundesteuer
Die Hundesteuer wird nicht zur Beseitigung von Hundekot verwendet. Sie bleiben weiterhin verpflichtet, den Schmutz Ihres Tieres selbst zu entfernen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer dienen wie andere Gemeindesteuern auch der Finanzierung von Dienstleistungen und Investitionen der Landeshauptstadt für alle Münchner Bürger*innen.

Voraussetzungen

Sie müssen Ihren Hund in folgenden Fällen für die Hundesteuer anmelden:

  • Sie haben einen Hund neu in Ihrem Haushalt aufgenommen.
  • Sie sind mit Ihrem Hund in die Landeshauptstadt München gezogen.
  • Der Hund wurde von einer von Ihnen gehaltenen Hündin geboren.

Benötigte Unterlagen

Sie können Ihren Hund online anmelden oder uns das ausgefüllte Formular „Anmeldung zur Hundesteuer“ per E-Mail oder Post zusenden. Auch eine persönliche Anmeldung ist möglich. In jedem Fall benötigen wir folgende Angaben:

  • Ihre persönlichen Daten und Kontaktinformationen
  • Rasse, Wurfjahr, Farbe und Geschlecht des Hundes
  • Datum des Beginns der Hundehaltung in München
  • Haltung des Hundes als Ersthund oder Zweithund

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Sie müssen Ihren Hund nach einer Aufnahme oder nach Ihrem Umzug nach München innerhalb von zwei Wochen anmelden. Welpen, die von einer von Ihnen gehaltenen Hündin geboren wurden, müssen Sie vier Monate nach ihrer Geburt anmelden.

Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Steuerbescheid. Dieser Bescheid gilt so lange, bis er geändert oder aufgehoben wird. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung Ihres Bescheids in Einzelfällen bis zu drei Monate dauern kann.

Gebührenrahmen

Die Hundesteuer beträgt 100 Euro jährlich für jeden gehaltenen Hund.

Sollten Sie einen Kampfhund oder einen Hund mit vermuteten Kampfhundeigenschaften ohne Negativzeugnis halten, zahlen Sie 800 Euro jährlich. Bitte beachten Sie, dass die Haltung von Kampfhunden genehmigungspflichtig ist.

Fälligkeit
Bitte denken Sie daran, die Steuer unaufgefordert jeweils zum 15. Januar eines Jahres zu zahlen. Sie erhalten keine Zahlungserinnerung.

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

Post

Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

Postfach 201951
80019 München

Fax: +49 89 233-20356

Adresse

Seidlstraße 27
80335 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Di. 08:30 - 12:00 (keine telefonische Erreichbarkeit)
  • Mi. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Do. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Fr. 08:30 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind Montag bis Mittwoch in der Landsberger Straße 36 zu den Öffnungszeiten besetzt.

Ähnliche Leistungen

Negativzeugnis für Kampfhunde

Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.

Erlass der Hundesteuer – Finanzielle Notlage

Wenn Sie von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder einem vergleichbar geringem Einkommen leben, können Sie in einigen Fällen einen Hundesteuererlass beantragen.

Abmeldung eines Hundes

Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgeben oder Sie aus München wegziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen von der Hundesteuer abmelden.

Befreiung von der Hundesteuer – Tierheimhund

Wenn Ihr Hund aus dem Tierheim München stammt, können Sie ihn für das erste Jahr der Haltung von der Hundesteuer befreien lassen.

Vorfälle mit gefährlichen Hunden

Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.

Verlust oder Beschädigung der Hundesteuermarke

Wenn die Steuermarke Ihres Hundes verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatz-Marke beantragen.

Befreiung von der Hundesteuer – Assistenzhund

Wenn Sie aufgrund einer schweren Behinderung auf die Hilfe eines Hundes angewiesen sind, können Sie eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen.

Befreiung von der Hundesteuer – Besondere Aufgaben

Wenn Sie Ihren Hund zu beruflichen, gewerblichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken halten, können Sie sich von der Hundesteuer befreien lassen.

Befreiung von der Hundesteuer – Hundeführerschein

Wenn Ihr Hund die Prüfung in einer Hundeschule bestanden hat, können Sie ihn für das folgende Jahr von der Hundesteuer befreien lassen.