Abfallerzeugernummer
Wenn bei nachweispflichtigen Abfallerzeugenden jährlich mindestens zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen sie eine Abfallerzeugernummer.
Beschreibung
Nachweispflichtige Abfallerzeuger*innen benötigen eine Abfallerzeugernummer, wenn:
- gefährliche Abfälle zur Beseitigung und/ oder Verwertung anfallen und
- die jährliche Gesamtmenge aller gefährlichen Abfälle mindestens zwei Tonnen beträgt.
Die Abfallerzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten oder einer Entsorgung zu beantragen.
Wichtiger Hinweis
Liegt Ihr Betrieb oder Unternehmen außerhalb des Münchner Stadtgebietes und fallen dort Abfälle an, wenden Sie sich bitte an das zuständige Landratsamt.
Benötigte Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Dieses ist per E-Mail oder Post an das Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München zu schicken.
Rechtliche Grundlagen
§ 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
Kontakt
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht
Landeshauptstadt München
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Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-747690
Adresse
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