Abfallerzeugernummer

Wenn bei nachweispflichtigen Abfallerzeugern jährlich mindestens zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen sie eine Abfallerzeugernummer.

Beschreibung

Nachweispflichtige Abfallerzeuger*innen benötigen eine Abfallerzeugernummer, wenn:

  • gefährliche Abfälle zur Beseitigung und/ oder Verwertung anfallen und
  • die jährliche Gesamtmenge aller gefährlichen Abfälle mindestens zwei Tonnen beträgt.

Die Abfallerzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten oder einer Entsorgung zu beantragen.

Bei Abfall-Anfallstellen außerhalb des Münchner Stadtgebietes wenden Sie sich bitte an das zuständige Landratsamt.

Benötigte Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Dieses ist per E-Mail oder Post an das Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München zu schicken.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

In der Regel zwei Arbeitstage.

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

§ 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-747690

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Nach telefonischer Vereinbarung

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