Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln
Bevor Sie in einer Küche oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder sonst gewerbsmäßigen Kontakt mit Lebensmitteln haben, müssen Sie eine Belehrung erhalten.
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen bzw. Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, braucht vor Antritt seiner Tätigkeit eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt oder von einer oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Ärzt*in.
Die Belehrungen finden ausschließlich online statt.
Ablauf
- Melden Sie sich hier für die Terminvereinbarung zur Online-Belehrung an.
- Am Tag der Belehrung starten Sie ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin.
- Warten Sie, bis Sie angerufen werden und folgen Sie den Anweisungen.
- Zeigen Sie sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.
- Nun erhalten Sie Ihren Anmelde-Code und können zwischen einigen Sprachen auswählen. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
- Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit fünf Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
- Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
- Ihre Bescheinigung über die Belehrung wird Ihnen an Ihre angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
- Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal des Technologiezentrums Glehn unter der Rufnummer 02182-850765 oder über ifsg@tz-glehn.de zur Verfügung.
Voraussetzung für Ihre Teilnahme an der Online-Belehrung des GSR der Landeshauptstadt München:
Ihr ständiger Aufenthaltsort oder ihr Wohnort ist im Stadtgebiet München.
Voraussetzungen
- PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
- aktivierte Kamera
- stabile Internetverbindung
Benötigte Unterlagen
- Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
Rechtliche Grundlagen
§ 43 Infektionsschutzgesetz
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Feuerwehr/Röntgen/Lebensmittelbelehrung
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Feuerwehr/Röntgen/Lebensmittelbelehrung
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66818
Adresse
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Die Belehrung findet derzeit nur online statt!
Telefonische Sprechzeit:
Montag bis Donnerstag
11.00 - 12.00 Uhr