Beratung zum Kauf einer Wohnimmobilie
Wenn Sie eine Wohnimmobilie zur Selbstnutzung kaufen wollen und ein mittleres Einkommen haben, beraten wir Sie über die Fördermöglichkeiten des Freistaats Bayern.
Beschreibung
Zum Erwerb einer Wohnimmobilie stellt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt Haushalten mit mittlerem Einkommen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Bayern Darlehen - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
- Darlehenshöhe: 15.000 Euro; bis maximal 30% der Gesamtkosten
- Belegungsbindung: 15 Jahre
- Zinsbindung: 10, 15 oder 30 Jahre
- Tilgung: bei 10- oder 15-jähriger Laufzeit: 2% jährlich zuzüglich der ersparten Zinsen ab dem 2. Jahr der Darlehenslaufzeit; bei 30-jähriger Laufzeit: Volltilgung
- Zinssatz: siehe Zinsinformationen zum Eigenwohnraum
Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm
- Darlehenshöhe: maximal 50.000 Euro
- Belegungsbindung: 15 Jahre
- Zinsbindung: 15 Jahre
- Tilgung: die ersten zwei Jahre tilgungsfrei, danach 1% jährlich unter Zuwachs der ersparten Zinsen
- Zinssatz: 0,5% jährlich
- Zusätzlich können ein Kinderzuschuss in Höhe von 7.500 Euro je Kind und ein Zuschuss für den Zweiterwerb in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 Euro gewährt werden.
- Eine Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm kann nur zusammen mit dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm beantragt werden!
Die Einhaltung der Förderbestimmungen und die Förderfähigkeit der Immobilie prüfen wir in einem umfassenden Informationsgespräch!
- Das Informationsgespräch findet vor Antragstellung statt.
- Eine Liste mit den notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie erst im Gespräch mit uns.
- Die Fördermittel können nur vor Kaufvertragsabschluss oder Baubeginn beantragt werden!
Voraussetzungen
- Sie haben ein mittleres Einkommen. Die aktuellen Einkommensgrenzen und Freibeträge finden Sie in dieser Übersicht.
- Die Immobilie liegt im Münchner Stadtgebiet.
- Ihr Haushalt muss mindestens 20% der Gesamtkosten an Eigenkapital zur Verfügung haben.
- Sie müssen die Belastung aus dem Immobilienkauf dauerhaft tragen können.
- Die Größe der Wohnung muss für Ihren Haushalt angemessen sein.
Benötigte Unterlagen
- Angaben zu Kaufpreis / Kosten der Immobilie
- Exposé / Grundrisspläne der Immobilie
- Angaben zur Höhe des vorhandenen Eigenkapitals
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Sie müssen keine Antragsformulare zur Beratung mitbringen!
Fragen & Antworten
Die aktuellen Einkommensgrenzen und Freibeträge finden Sie in dieser Übersicht.
In München werden vorrangig Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern, Alleinerziehende und junge Ehepaare oder Lebenspartnerschaften gefördert.
Nein, es besteht kein Rechtsanspruch.
Wenden Sie sich hierfür bitte an das jeweilige Landratsamt oder die jeweilige kreisfreie Stadt. Die Landeshauptstadt München ist nur für Immobilien im Münchner Stadtgebiet zuständig.
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) und Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2023
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stadtsanierung
und Wohnungsbau
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Adresse
Blumenstraße 31
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