Feuerwerk (Pyrotechnik) anmelden

Wer aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geburtstag, Jubiläum) ein privates Feuerwerk kaufen und abbrennen will, braucht dazu eine Erlaubnis.

Beschreibung

Feuerwerkskörper (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) dürfen nur zum Jahreswechsel ohne spezielle Erlaubnis gekauft und abgebrannt werden. Ansonsten gilt:

  • Kein Verkauf in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember.
  • Kein Abbrennen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember.

Sie müssen den Antrag mindestens acht Wochen vor dem geplanten Feuerwerk einreichen

In der Regel genehmigen wir nur ein Bodenfeuerwerk und keinHöhenfeuerwerk (wie Raketen, Feuerwerksbatterien).

Voraussetzungen

  • Das Feuerwerk darf nur auf Privatgrund (nicht auf öffentlichen Straßen) mit Einverständnis des Grundstückseigentümers stattfinden.
  • Die Person, die die pyrotechnischen Gegenstände abbrennt, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • In unmittelbarer Nähe dürfen sich keine Kirchen, Krankenhäuser, Tierparks, Kinder- und Altersheimen befinden.
  • Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (beispielsweise Bodenfeuerwerk wie Vulkane oder Fontänen mit einer maximalen Steighöhe von 3 Metern) verwendet werden.
  • Das Feuerwerk muss aus einem besonderem Anlass (zum Beispiel 50. Geburtstag, Goldene Hochzeit) stattfinden

Benötigte Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit allen Anlagen

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Acht Wochen

Gebührenrahmen

40 bis 300 Euro, in der Regel 150 Euro

Fragen & Antworten

Kann ich auch kurzfristig eine Genehmigung für ein privates Feuerwerk erhalten?

Nein, eine Verkürzung der Antragsfrist ist leider nicht möglich.

Rechtliche Grundlagen

§23 Abs. 1, 2 und §24 Abs. 1 (1. SprengV)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Waffenwesen

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Waffenwesen

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44636

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

Ähnliche Leistungen

Laternen, Teelichter und Luftballons steigen lassen

Bis zu 500 Luftballons dürfen Sie ohne Genehmigung steigen lassen. In ganz Bayern ist es verboten Laternen oder Teelichter steigen zu lassen.

Warenverkauf zugunsten wohltätiger Zwecke anmelden

Wer vorübergehend auf öffentlichem Grund Waren für einen gemeinnützigen Zweck verkaufen will, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Spielgeräteverleih

Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Vereine, gemeinnützige Institutionen und Firmen können beim Referat für Bildung und Sport Spielgeräte und Spielzeug ausleihen.

Tombola anmelden

Wer öffentlich eine Tombola veranstalten will, benötigt dafür eine Genehmigung. Bei einer Tombola werden Gewinnchancen auf Preise gegen Entgelt (Los) verkauft.