Güterkraftverkehr (Gemeinschaftslizenz) – Erstantrag oder erneuter Antrag
Für Gütertransporte mit Fahrzeugen und Kombinationen von über 3,5 Tonnen oder von über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden EU-Verkehr brauchen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Gewerbemeldungen
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der beantragten Tätigkeit bei der Unterabteilung gewerblicher Kraftverkehr direkt dort anmelden, ummelden und abmelden.
Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Kreisverwaltungsreferat melden. Die Genehmigungsurkunde und die Abschrift/ Kopie müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Verkehrsleiterwechsel muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.
Wichtiger Hinweis
Voraussetzungen
Kraftverkehrsunternehmen müssen:
- über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung verfügen,
- zuverlässig sein,
- eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen und
- die geforderte fachliche Eignung besitzen.
Sie benötigen eine „nationale Erlaubnis“, wenn Sie Transportfahrten ausschließlich innerhalb Deutschlands durchführen.
Sie benötigen eine „EU-Gemeinschaftslizenz“, wenn Sie Transportfahrten innerhalb Deutschlands und über die Landesgrenze hinaus durchführen.
Benötigte Unterlagen
Bei Erstantrag und neuerliche Erteilung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Eigenkapitalbescheinigung (gemäß Artikel 7 Absatz 1 Verordnung der EG Nr. 1071/2009)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, Stadtkasse, Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
- Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
- Fahrzeugliste
Zusätzlich bei Erstantrag:
- Nachweis der fachlichen Eignung der antragstellenden Person oder Geschäftsführer*in beziehungsweise Verkehrsleiter*in (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
- Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis über den Betriebssitz
- Verkehrsleitervertrag (falls die antragstellende Person nicht selbst über die fachliche Eignung verfügt)
Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:
- Führungszeugnis ( Zustimmung der antragstellenden Person erforderlich)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister ( Zustimmung der antragstellenden Person erforderlich)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrbundesamt
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder
Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Bescheinigung des Insolvenzgericht, das Führungszeugnis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrbundesamt sowie die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate seien, dürfen. Der Stichtag für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Fragen & Antworten
Beim Einsatz von Fahrzeugen und Kombinationen von über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht besteht eine Erlaubnispflicht, wenn Sie grenzüberschreitend tätig sind, ansonsten müssen Sie nur das Gewerbe bei der Gewerbebehörde anmelden.
Bei nicht deutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung.
Bei Vorstrafen, ungeordneten finanziellen Verhältnissen, fehlendem Betriebssitz oder sonstigen gravierenden negativen Erkenntnissen über die antragstellende Person, ist eine Versagung der Genehmigung möglich.
Nein, bei einer neuerlichen Erteilung müssen in der Regel nicht alle Unterlagen erneut vorgelegt werden. Bestimmte Nachweise – wie zum Beispiel die fachliche Eignung- müssen meist nur bei der erstmaligen Antragstellung eingereicht werden. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Ihrer Situation und der Gültigkeit bereits vorgelegter Nachweis ab. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Abschnitt „Benötigte Unterlagen".
Rechtliche Grundlagen
Verordnung (EG) 1071/2009, Verordnung (EG) 1072/2009
Güterkraftverkehrsgesetz
Gewerbeordnung
Kontakt
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