Wasserrechtliche Erlaubnis - Genehmigung von Anlagen an Gewässern

Wenn eine Anlage bis 60 Meter an, in, über oder unter einem Gewässer gebaut, geändert oder stillgelegt wird, ist eine wasserrechtliche Genehmigung nötig.

Beschreibung

Sie brauchen eine Genehmigung, wenn Sie eine bauliche Anlage an, in, über oder unter einem Gewässer errichten, erweitern, wesentlich ändern oder stilllegen möchten. Das gilt in einem Bereich von 60 Metern um das Gewässer.

In der Stadt München gilt das an folgenden Gewässern:

  • Isar,
  • Würm,
  • Würmkanal,
  • Hachinger Bach,
  • Nymphenburg-Biedersteiner Kanal,
  • Auer Mühlbach,
  • Schleißheimer Kanal,
  • Eisbach,
  • Fabrikbach,
  • Stadtmühlbach,
  • Stadtsägmühlbach,
  • Oberstjägermeisterbach einschließlich der Seitenarme zum Schwabinger Bach,
  • Schwabinger Bach und
  • Garchinger Mühlbach.

Unter den Begriff der baulichen Anlage fallen zum Beispiel:

  • Stege
  • Schuppen
  • Kompostanlagen
  • Zäune
  • Pflastersteine
  • kleinere Gartenhäuser, die baurechtlich nicht genehmigungspflichtig sind
Information

Wichtiger Hinweis

Weitere Informationen zur Antragstellung und den benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular (zu finden unter "Dokumente und Links").

Benötigte Unterlagen

Antragsformular mit den im Formular genannten Unterlagen.

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

0,5 Prozent der Bausumme.

Rechtliche Grundlagen

§ 36 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Artikel 20 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben, könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Beratung zum Ökologischen Kriterienkatalog

Wenn Sie auf einem städtischen Grundstück bauen wollen, müssen Sie den ökologischen Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München einhalten. Wir beraten Sie dazu.

Wasserrechtlich genehmigungspflichtige Bohrungen

Bohrungen durch Grundwasser schützende Schichten, mehrere Grundwasserstockwerke oder in unter Druck stehendes Wasser, bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete

Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Wenn Sie eine Wärmepumpe oder Kühlanlage betreiben und dabei Grundwasser über Brunnen entnehmen oder versickern, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Bohrungen, die so tief in den Boden reichen, dass sie auf Grundwasser treffen könnten sind anzeigepflichtig und benötigen in manchen Fällen eine Erlaubnis

Baumfällung – Geschützte Baumarten

In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden

Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.