Vaterschaftsanfechtungen
Wenn Sie von der Vertretung Ihres Kindes ausgeschlossen sind, kann das Stadtjugendamt wegen Anfechtung der Vaterschaft zum Ergänzungspfleger bestellt werden.
Beschreibung
Eine Anfechtung der Vaterschaft kann nur über das Familiengericht erfolgen. Im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens kann das Stadtjugendamt München vom Gericht zum Ergänzungspfleger bestellt werden. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn Vater und/oder Mutter von der Vertretung des Kindes in Abstammungssachen kraft Gesetzes ausgeschlossen sind.
Als Ergänzungspfleger vertritt das Stadtjugendamt München das minderjährige Kind vor Gericht. Für eine sach- und ordnungsgemäße Vertretung des Kindes sind bestimmte Angaben und Informationen erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Erhebungsbogen
Rechtliche Grundlagen
§§ 1600 – 1600c Bürgerliches Gesetzbuch (Vaterschaftsanfechtung)
§§ 1629 Absatz 1 Satz 1, 1824 Absatz 1 Nummer 3 Bürgerliches Gesetzbuch (gesetzlicher Vertretungsausschluss)
§ 1809 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (Anordnung Ergänzungspflegschaft)
Sozialreferat
Sonderfunktionen und Prozessführung
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