Politische Plakatierungen melden

Wenn Sie unzulässig oder verkehrsgefährdend angebrachte politische Plakatierungen im Stadtgebiet sehen, können Sie diese hier melden.

Beschreibung

Wahlplakate und andere politische Plakatierungen müssen entsprechend den Festlegungen der Plakatierungsverordnung, des Straßenverkehrsgesetzes, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie des Bundesfernstraßengesetzes angebracht werden.

Sollten Ihnen Plakate auffallen, die an einem unzulässigen Ort oder auf eine falsche Art und Weise angebracht sind, oder die die Verkehrssicherheit gefährden, können Sie diese per E-Mail an plakatierungen.kvr@muenchen.de melden. Das Kreisverwaltungsreferat prüft daraufhin, ob ein Verstoß vorliegt und ergreift entsprechende Maßnahmen.

Eine Auswahl der gängigsten Verstöße finden sie als Auswahlfelder im Online-Formular (in Erstellung).

Die jeweilige Partei ist selbst für den Inhalt des Plakats verantwortlich. Es werden nur Meldungen bearbeitet, die eine unzulässige Anbringung beanstanden.

Benötigte Unterlagen

Ausgefülltes Online-Formular mit:

  • Ihren Kontaktdaten für Rückfragen
  • Standort der Plakatierung
  • Foto der Plakatierung

Fragen & Antworten

Nein, für den Inhalt der Plakate ist die jeweilige Partei selbst verantwortlich.

Sie müssen bis spätestens 14 Tage nach der Wahl entfernt werden.

Sie müssen bis spätestens 14 Tage nach der Wahl entfernt werden.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45172

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Ähnliche Leistungen

Lärmbelästigung oder Ruhestörung

Sie fühlen sich durch Lärm in der Nachbarschaft gestört? Ist der Lärm privat verursacht, können Sie bei uns Anzeige erstatten.

Melden von Müllablagerungen auf Straßen, Plätzen, Geh- und Radwegen

Sie haben Müll im öffentlichen Verkehrsraum, also auf Straßen, Plätzen, Geh- und Radwege oder Grünstreifen gefunden? Melden Sie uns die Verschmutzung!

Verunreinigte oder beschädigte Brunnen

Wenn Sie Fragen zu städtischen Brunnen haben oder technische Probleme und Störungen melden wollen, dann wenden Sie sich gerne an uns.

Beschwerde über Lebensmittel oder Hygienemängel

Die Lebensmittelüberwachung ist bei ihrer Arbeit auf Hinweise der Bevölkerung angewiesen. Sie wollen sich über Lebensmittel oder Hygienemängel beschweren?

Anzeige von abfallrechtlichen Missständen

Wenn Sie bemerken, dass Abfälle (auch Schrott-Kfz) unzulässig behandelt, gelagert oder abgelagert werden, dann melden Sie dies bitte der Umweltbehörde.

Beschwerde über Baulärm

Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Erschütterungen und Verkehrsbehinderungen treten im ganzen Stadtgebiet regelmäßig auf.

Hygiene-Überwachung der Bäder

Das Gesundheitsreferat überwacht in den öffentlichen und gewerblichen Schwimmbädern im Stadtgebiet die Beckenwasserqualität und allgemeine hygienische Anforderungen.