Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete

Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Beschreibung

Baumfällungen und Veränderungen des Gehölzes in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen im Münchner Stadtgebiet müssen beantragt werden. Dieser Antrag ist bei der Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz zu stellen.

Außerhalb von Schutzgebieten ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zuständig. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter Baumfällung – Geschützte Baumarten.

In den Schutzgebieten müssen Sie für alle Baumarten einen Antrag stellen. Die Einschränkungen der Baumschutzverordnung gelten in den Schutzgebieten nicht.

Voraussetzungen

Den Antrag kann jede*r Betroffene stellen. Die Antragsteller*innen tragen auch gleichzeitig die Kosten.

Sollte eine akute Gefahr vorliegen, können die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Eine aktue Gefahr ist zum Beispiel ein Risse im Erdreich, ein angehobener Wurzelteller oder eine plötzliche Schräglage.Bitte legen Sie in diesem Fall der Unteren Natuschutzbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Durchführung der Maßnahme eine schriftliche Bestätigung eines Fachunternehmens vor. Die Bestätigung soll folgendes enthalten:

  • Nachweis der akuten Gefahr
  • aussagekräftiges Bildmaterial
  • Mitteilung, wann die Maßnahme durchgeführt wurde

Benötigte Unterlagen

Für einen erfolgreich gestellten Antrag benötigen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular.

Eine Fotodokumentation von den Schäden können die Bearbeitung erleichtern. Ebenso wie bereits vorhandenen Gutachten.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung dauert je nach Antragsaufkommen zwei bis drei Monate.

Gebührenrahmen

Die Kosten für die Leistung belaufen sich auf 50 bis 5.000 Euro.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Gehölze beziehungsweise der Anzahl der zu erstellenden Gutachten und danach, ob eine Ortsbesichtigung erforderlich war.

Dem Bescheid liegt eine Rechnung bei. Dort sind auch die Zahlungsmodalitäten vermerkt.

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Fachgutachten

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Fachgutachten

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Blumenstraße 28b
80331 München

Ähnliche Leistungen

Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden

Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser

Bei Bauvorhaben kann es zu Eingriffen in das Grundwasser kommen. Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Baumfällung – Geschützte Baumarten

In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen oder Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung oder Zulassung erforderlich.

Wasserrechtliche Erlaubnis - Genehmigung von Anlagen an Gewässern

Wenn eine Anlage bis 60 Meter an, in, über oder unter einem Gewässer gebaut, geändert oder stillgelegt werden soll, ist eine wasserrechtliche Genehmigung nötig.

Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.

Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben, könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.