Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete
Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Beschreibung
Baumfällungen und Veränderungen des Gehölzes in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen müssen Sie beim Referat für Klima- und Umweltschutz beantragen.
Außerhalb von Schutzgebieten ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zuständig. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter Baumfällung – Geschützte Baumarten.
Voraussetzungen
In den Schutzgebieten müssen Sie für alle Baumarten einen Antrag stellen. Die Einschränkungen der Baumschutzverordnung (zum Beispiel: nur Bäume, erst ab einem Stammumfang von 80 cm in einem Meter Höhe, nur lebende Gehölze, keine Obstbäume) gelten in den Schutzgebieten nicht.
Den Antrag kann jede*r Betroffene stellen. Die Antragsteller*innen sind auch gleichzeitig Träger der Kosten.
Sollte eine akute Gefahr (zum Beispiel ein Risse im Erdreich, Anheben des Wurzeltellers, plötzliche Schräglage) vorliegen, können die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Bitte legen Sie in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen nach Durchführung der Maßnahme eine schriftliche Bestätigung eines Fachunternehmens vor. Die Bestätigung soll die akute Gefahr nachweisen, aussagekräftiges Bildmaterial, sowie die Mitteilung, wann die Maßnahme durchgeführt wurde, enthalten.
Benötigte Unterlagen
Für einen erfolgreich gestellten Antrag benötigen Sie die vollständig ausgefüllte PDF-Datei. Eine Fotodokumentation von den Schäden an den Gehölzen können die Bearbeitung erleichtern. Gleiches gilt für bereits vorhandenen Gutachten.
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Fachgutachten
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