Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte, sind spätestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.
Beschreibung
Zu diesen Arbeiten gehören beispielsweise Grundwassermessstellen, Erkundungsbohrungen und Baugrundsondierungen. Bohrarbeiten mit folgenden Zielen sind mit einem Anzeigeformular anzuzeigen:
- Errichtung einer Erdwärmesonde
- Errichtung eines Brunnens zur Gartenbewässerung
- thermischen Nutzung des Grundwassers mittels einer Wärmepumpe
- Einrichtung einer Kühlanlage
Maßgeblich für die Anzeigepflicht ist der Grundwasserhöchststand.
Wird unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies dem Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Wasserrecht unverzüglich anzuzeigen.
Bohrung, die nur die quartären Kiese erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, dürfen einen Monatnach Eingang der Anzeigemit vollständigen Unterlagen begonnen werden, sofern die Arbeiten innerhalb dieser Frist nicht untersagt wurden.
Bohrungen, die mehrere Meter in die tieferen tertiären Schichten (Ton, Schluff, Sand) gehen, benötigen neben der Bohranzeige auch eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden in Papier in zweifacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.
- Ausgefülltes Anzeigeformular
- Übersichtslageplan M 1:25.000 mit Markierung des Vorhabensstandortes
- Detaillageplan M 1:5.000 oder M 1:1.000 mit Eintragung des Vorhabens
- Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds (bei Grundwassermessstellen mit schematischem Ausbauplan)
Rechtliche Grundlagen
Paragraf 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
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Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Bayerstraße 28a
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