Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten
Für die flächige Regenwasserversickerung in den Untergrund in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Sickerschächte und Sickerbrunnen sind nicht erlaubt.
Das Regenwasser von unbeschichteten Dachflächen aus Kupfer, Zink oder Blei darf nicht versickert werden.
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden in in dreifacher Ausfertigung in Papier sowie zusätzlich digital benötigt
- Antrag formlos
- Erläuterung des Vorhabens mit Regenwasserberechnung (Starkregenfall) siehe Arbeitsblatt DWA-A 138 und Merkblatt DWA-M153
- Entwässerungseingabeplan (M = 1:100) mit Schnitt- und Grundrissplänen
- Lageplan M = 1:1.000
Rechtliche Grundlagen
Wasserhaushaltsgesetz
Bayerisches Wassergesetz
Wasserschutzgebietsverordnungen
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Internet
Post
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Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Bayerstraße 28a
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