Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Beschreibung

Grundsätzlich sind grundwasserbetriebene Wärmepumpen im ganzen Stadtgebiet möglich. Eine Ausnahme ist das Wasserschutzgebiet Waldtrudering.

Zu beachten ist, dass im Münchner Süden das Grundwasser relativ tief (15 bis 25 Meter) und in Stadtvierteln wie Solln oder Großhadern bereichsweise nur wenig Grundwasser vorhanden ist.

Wir empfehlen Ihnen daher zur sicheren Planung die Grundwasserstände an Ihrem Standort bei uns zu erfragen:

Grundwasserauskünfte des Referats für Klima- und Umweltschutz

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden in Papier in zweifacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.

Bei Vorhaben bis einschließlich 50 kW Leistung sowie außerhalb von im Kataster eingetragener Altlastenflächen und außerhalb von Wasserschutzgebieten:

  • formloses Antragsschreiben
  • Gutachten eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft

Für die Bohrung der Brunnen ist eine gesonderte Anzeige erforderlich.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bis zu drei Monaten.

Gebührenrahmen

In der Regel bis zu 200 Euro (insbesondere abhängig von Heizleistung und Entnahmemenge).

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Paragrafen 8 bis 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Montag bis Donnerstag
8 bis 15 Uhr

Freitag
8 bis 13 Uhr

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Alle Bürgerbüros (4. Stock) sind barrierefrei zugänglich.

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