Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW
Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Beschreibung
Grundsätzlich sind grundwasserbetriebene Wärmepumpen im ganzen Stadtgebiet möglich. Eine Ausnahme ist das Wasserschutzgebiet Waldtrudering.
Zu beachten ist, dass im Münchner Süden das Grundwasser relativ tief (15 bis 25 Meter) und in Stadtvierteln wie Solln oder Großhadern bereichsweise nur wenig Grundwasser vorhanden ist.
Wir empfehlen Ihnen daher zur sicheren Planung die Grundwasserstände an Ihrem Standort bei uns zu erfragen:
Grundwasserauskünfte des Referats für Klima- und Umweltschutz
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden in Papier in zweifacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.
Bei Vorhaben bis einschließlich 50 kW Leistung sowie außerhalb von im Kataster eingetragener Altlastenflächen und außerhalb von Wasserschutzgebieten:
- formloses Antragsschreiben
- Gutachten eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft
Für die Bohrung der Brunnen ist eine gesonderte Anzeige erforderlich.
Rechtliche Grundlagen
Paragrafen 8 bis 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Montag bis Donnerstag
8 bis 15 Uhr
Freitag
8 bis 13 Uhr
Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Alle Bürgerbüros (4. Stock) sind barrierefrei zugänglich.