Förderung von Fort- und Weiterbildungen (ambulante und teilstationäre Pflege)
Als ambulante oder teilstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.
Beschreibung
Förderfähig sind pflegespezifische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (wie Schulungen zu speziellen Pflegethemen oder auch Weiterbildung zur Gerontopsychiatrischen Fachkraft) sowie Supervisionen.
Voraussetzungen
Ambulante Pflegedienste sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 1 SGB XI müssen ihren Geschäftssitz in München haben und die Voraussetzungen entsprechend der Leitlinien erfüllen.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen im laufenden Kalenderjahr schriftlich (auf dem Postweg, per Fax) bei der Landeshauptstadt München eingegangen sein. Genauso ist ein Qualifikationsnachweis der Fortbildner*innen oder der Supervisor*innen im Vorfeld vorzulegen.
Nach erfolgter Maßnahme ist die Rechnung der Supervisor*innen oder des Bildungsträgers sowie eine Teilnahmeliste mit Angabe der Vor- und Zunamen sowie der entsprechenden Qualifikation mit Unterschrift oder das entsprechende Teilnahme-Zertifikat in Kopie vorzulegen. Die Fördermittel werden erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ausbezahlt.
Benötigte Unterlagen
Für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen:
- Antragsformular Fortbildung
- Antragsformular Weiterbildung
- Qualifikationsnachweis
- Schulungsunterlagen
- Auszahlungsantrag Fortbildung
- Auszahlungsantrag Weiterbildung
- Rechnung
- Teilnahmeliste /Teilnahme-Zertifikat
Für Supervisionen:
- Antragsformular Supervision
- Qualifikationsnachweis
- Schulungsunterlagen
- Auszahlungsantrag Supervision
- Rechnung
- Teilnahmeliste /Teilnahme-Zertifikat
Rechtliche Grundlagen
- Leitlinien zum Förderprogramm
- § 71 Abs. 1 SGB XI
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