Förderung Pflegeüberleitung

Beendigung des Programmes "Förderung Pflegeüberleitung" zum 31.12.2024.

Beschreibung

25 Jahre freiwilliges Förderprogramm Pflegeüberleitung
Die Landeshauptstadt München hat über 25 Jahre bis 2024 eine freiwillige Förderung der Pflegeüberleitung in Münchner Pflegeeinrichtungen finanziert. Sie war eine Antwort des Münchner Stadtrats auf die Berichte der Beschwerdestelle für Probleme in der Langzeitpflege.

Zuletzt wurden über 50 vollstationäre Pflegeeinrichtungen in München jährlich mit rund 40.000 Euro pro Vollzeitstelle gefördert. Die Qualifizierung der Pflegeüberleitungen wurde in den Anfangsjahren nach einem eigens entwickelten Curriculum gefördert. Im Jahr 2006 fand eine Evaluation durch die Katholische Stiftungshochschule München statt. Die Arbeit der Pflegeüberleitungen basierte auf einem stets fortgeschriebenen, mit den Trägern abgestimmten Konzept.

Im Jahr 2023 beschloss der Münchner Stadtrat, das freiwillige Programm „Pflegeüberleitung“ zum 31. Dezember 2024 zu beenden. Die freiwerdenden Mittel aus diesem Programm werden ab dem Jahr 2025 zur Finanzierung der Schulsozialarbeit in Berufsfachschulen für Pflege und zur Erhöhung der freiwilligen Leistungen des Programms „Hausinterne Tagesbetreuung“ eingesetzt.

Im Oktober 2024 fand mit den Pflegeüberleitungen, Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen der vollstationären Pflegeeinrichtungen in München, Vertreter*innen der Träger und Verbände und Begleiter*innen eine Feier zum 25-jährigen Jubiläum des Förderprogramms statt, um die Arbeit der in der Pflegeüberleitung Beschäftigten zu würdigen.

Förderung für das Jahr 2024
Letztmalig wird die Pflegeüberleitung im Jahr 2024 mit einem Personalkostenzuschuss entsprechend der Leitlinien gefördert.

Um die Verwendung der Bezuschussung nachzuweisen, ist der Berichtsbogen für das Jahr 2024 vollständig ausgefüllt bis zum 31. März 2025 einzureichen.

Außerdem ist das Jahreslohnkonto (Aufstellung der monatlichen Lohnkosten plus Arbeitgeberanteil) für das Jahr 2024 für die geförderte Stelle ebenfalls bis 31. März 2025 vorzulegen.

Aufgabe der Pflegeüberleitung
Die Pflegeüberleitung, eine examinierte Pflegefachkraft, unterstützt und begleitet Menschen bei ihrem Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung. Sie nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

- Beraten und Informieren
- Organisieren und Koordinieren des Einzugs in die Pflegeeinrichtung
- Begleiten in der Eingewöhnungszeit
- Informationsübergabe an das Pflegeteam

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Adresse

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Ähnliche Leistungen

Förderung einer Hausinternen Tagesbetreuung

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie entsprechend der Leitlinien einen Personalkostenzuschuss für eine Fachkraft für Hausinterne Tagesbetreuung erhalten.

Investitionsförderung ambulante Pflegedienste

Als ambulanter Pflegedienst können Sie entsprechend der Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Investitionsförderung erhalten.

Investitionsförderung Vollstationär/Kurzzeitpflege

Als vollstationäre Einrichtung oder Einrichtung der Kurzzeitpflege können Sie Investitionsförderung für Neubau, Umbau und Modernisierungsmaßnahmen erhalten.

Anmeldung von ambulanten Pflegediensten

Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Förderung zur Interkulturellen Öffnung in der Altenhilfe

Als Einrichtung der Offenen Altenhilfe können Sie eine Förderung für Fortbildungen und Workshops zur interkulturellen Öffnung (IKÖ) erhalten.

Investitionsförderung für teilstationäre Pflege

Durch Investitionsförderung sollen Strukturen geschaffen werden, damit eine bedarfsgerechte Versorgung von pflegebedürftigen Münchner*innen möglich ist.

Anschubfinanzierung ambulante innovative Pflegeangebote

Projekte für Pflege-Wohngemeinschaften, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und innovative Versorgungsformen werden in der Aufbauphase finanziell unterstützt.

Förderung von Fort- und Weiterbildungen (vollstationäre Pflege)

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.

Förderung von Fort- und Weiterbildungen (ambulante und teilstationäre Pflege)

Als ambulante oder teilstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.