Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Der Intensivsprachkurs muss von vorneherein zeitlich begrenzt sein. Die Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs kann für maximal zwölf Monate erteilt werden, das bedeutet eine Verlängerung ist nicht möglich. Wollen Sie nach dem erfolgreichen Abschluss eines Sprachkurses aus anderen Gründen in Deutschland (beispielsweise Studium oder Job) bleiben, ist dies grundsätzlich möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs setzt voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und für die Dauer des Aufenthaltes ein ausreichender Krankenversicherungsschutz vorliegt.
Beschäftigungsmöglichkeit
Eine Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Visumsverfahren
Dieses kann bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden. Beim Auswärtigen Amt bekommen Sie alle Informationen darüber, ob Sie mit oder ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen.
Nach der Einreise
Sie müssen als Erstes Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Im Anschluss beantragen Sie die Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde München, wenn Ihr Visum nicht bereits für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ausreichend gültig ist.
Bitte reichen Sie das Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post ein. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen.In dem Dokument wird Ihnen die Antragstellung und die Erlaubnis/ Fortgeltung Ihres bisherigen Aufenthalts bestätigt. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache
Voraussetzungen
Wer braucht eine Aufenthaltserlaubnis?
Staatsangehörige von außerhalb der EU, mit Ausnahme der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG)
- Bei dem Sprachkurs muss es sich um einen Intensivsprachkurs handeln. Das heißt es muss ein täglicher Unterricht stattfinden mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend.
- Es muss sich um einen Deutschkurs handeln, Kurse in anderen Sprachen sind nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Pass oder Passersatz
- ein biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie auch in der Ausländerbehörde)
- gültiges Visum zur Einreise zum „Besuch eines Sprachkurses“ sofern erforderlich
- Nachweis über Lebensunterhaltssicherung: Sperrkonto einer deutschen Bank über mindestens 10.332Euro/ eine Verpflichtungserklärung oder Bedarfsberechnung (im Einzelfall), etwa durch Kostenübernahmeerklärung, Stipendiumszusagen, förmliche Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto
- Krankenversicherungsnachweis (Versicherungskarte) von einer gesetzlichen Krankenversicherung oder von einer Reisekrankenversicherung für die Dauer des Sprachkurses.
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 16b Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45460
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang C
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