Adressänderung Personalausweis, Reisepass, eAT

Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, nach München ziehen oder sich Ihre Adresse geändert hat, sollten Sie die Adresse in Ihren Ausweisdokumenten ändern lassen.

Beschreibung

​Es empfiehlt sich, die Adresse in sämtlichen Ausweisdokumenten gleichzeitig mit der Anmeldung ändern zu lassen.

Bei einem Umzug sollten Sie die Anschrift auf dem Personalausweis und dem elektronischem Aufenthaltstitel aktualisieren lassen. Die neue Adresse wird auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht.

Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat und dem elektronischem Aufenthaltstitel wird die neue Anschrift zudem auf dem Ausweischip aktualisiert.

Im Reisepass steht nur der Wohnort. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde sollten Sie diesen in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen.

Hierfür benötigen Sie einen Termin .

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem gültigem Pass oder Passersatz
  • Adressänderung in den Fahrzeugpapieren
    • Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen und ein Fahrzeug haben, bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und den Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über eine gültige Hauptuntersuchung mit.
    • Wenn Sie neu nach München ziehen und ein Fahrzeug ummelden wollen, beachten Sie bitte die Informationen der Kfz- Zulassungsbehörde: „ Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München"

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

sofort

Gebührenrahmen

gebührenfrei

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 130141833

Adresse

Leonrodstraße 21
80634 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

Sie möchten die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern? Dann können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Kirchenaustritt erklären

Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären.

Wohnsitz anmelden oder ummelden

Wenn Sie nach München ziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden – auch bei einer Ummeldung innerhalb der Stadt. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.

Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

Wenn die Summe Ihrer positiven Einkünfte vor zwei Jahren unter 29.000 Euro lag, können Sie sich für das aktuelle Jahr von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen.

Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Namensänderung

Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.

Namensänderung im Führerschein

Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Wohnsitz abmelden

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, eine Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben, müssen Sie sich abmelden.

Anpassung des Geschlechtseintrags und Vornamens (Selbstbestimmungsgesetz)

Ihr amtlich eingetragenes Geschlecht entspricht nicht Ihrer Persönlichkeit? Dann können Sie bestimmen, wie Ihr Geschlecht und ihr Vorname zukünftig angegeben werden.

Wohnsitz anmelden oder ummelden – Familie

Wenn Sie als Familie nach München ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen anmelden – auch wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen.