Energieausweis für Wohngebäude
Im Energieausweis ist der ermittelte Energiewert eines Gebäudes dokumentiert und bewertet. Dabei werden immer ganze Gebäude betrachtet, nicht einzelne Wohnungen.
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Pflicht zum Energieausweis. Hauseigentümer müssen bei Verkauf, Verpachtung oder bei Mieterwechsel dem Käufer oder Mieter den Energieausweis vorlegen. Seit 1. Juli 2009 sind von dieser Ausweispflicht auch Nichtwohngebäude betroffen.
Im Energieausweis ist der ermittelte Energiewert des jeweiligen Gebäudes dokumentiert und einheitlich bewertet. Auf diese Weise lassen sich unterschiedliche Wohngebäude objektiv miteinander vergleichen. Der Ausweis wird grundsätzlich für ein Gebäude (je Hausnummer) ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen.
Der Energieausweis muss von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten ausgestellt werden. Die Stadtwerke München erstellen Ihnen gerne einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude.
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