Waffen- und Messerverbot im Münchner Zentrum

Im Bereich des Alten Botanischen Gartens und Karl-Stützel-Platzes gilt ein Verbot für das Führen von Waffen und Messern. Bußgelder möglich.

Neue Waffenverbote ab Januar 2025

Lageplan für das Verbot von Messern und Waffen.
Geltungsbereich für das Waffen- und Messerverbot

Der Münchner Stadtrat hat in seiner Vollversammlung am 18. Dezember 2024 die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Einrichtung einer Verbotszone hinsichtlich des Führens von Waffen und Messern im Bereich des Alten Botanischen Gartens und des Karl-Stützel-Platzes beschlossen. Die neue Verordnung ist am 15. Januar 2025, 0 Uhr, in Kraft getreten und gilt zunächst für zwei Jahre.

Danach ist das Mitführen von Waffen und Messern im Bereich des Alten Botanischen Gartens und des Karl-Stützel-Platzes einschließlich der umliegenden Straßen ganztägig verboten. Die Beschilderung der Zone erfolgt im Laufe des Januars 2025.

Die Verordnung soll einen Beitrag in einem Bündel von Maßnahmen darstellen, um durch gemeinsames und abgestimmtes Handeln der zuständigen Behörden den hohen Sicherheitsstandard in der Landeshauptstadt München zu erhalten und auszubauen sowie durch aktive Präventionsarbeit das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in München zu leisten.

Die Polizei und der Kommunale Außendienst (KAD) der Landeshauptstadt München kontrollieren die Einhaltung des Waffen- und Messerverbotes. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt und je nach Art, Schwere und Häufigkeit der Verstöße Aufenthalts- und Betretungsverbote ausgesprochen werden.