Sicherheitskonzept für Veranstaltungen
Ein Sicherheitskonzept soll Veranstaltende oder Betreibende auf die Risiken und Szenarien aufmerksam machen, die während einer Großveranstaltung entstehen können.
Sicherheitskonzept
Ein Sicherheitskonzept sorgt unter anderem dafür, dass im Notfall auch entsprechend gehandelt wird, weil allen Verantwortlichen die notwendigen Schritte bekannt sind.
Ziel eines Sicherheitskonzeptes ist es die Verantwortlichkeiten festzulegen, verantwortliche Personen zu benennen, Störungen zu beschreiben, die Verfahrensregeln und Kommunikationswege festzulegen und den Personaleinsatz zu planen.
Aufgestellt und umgesetzt wird das Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung oder Versammlungsstätte immer vom Veranstalter oder Betreiber. Die Sicherheitsbehörden prüfen jeweils nur die Plausibilität und Schlüssigkeit des eingereichten Konzeptes. Anzeige- oder Genehmigungsverfahren bleiben davon unberührt.
Wann braucht man ein formelles Sicherheitskonzept?
Bei Veranstaltungen innerhalb von Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist ein formelles Sicherheitskonzept, das nach einem festgelegten Verfahren mit den Sicherheitsbehörden abzustimmen ist, zwingend erforderlich. Abhängig von der voraussichtlichen Gefährdungslage kann ein formelles Sicherheitskonzept bereits bei geringerer Besucherzahl gefordert werden.
Darüber hinaus kann ein solches Sicherheitskonzept auch für Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten notwendig sein. Dabei richtet sich das Erfordernis nach Art und Umfang der jeweiligen Veranstaltung (beispielsweise Besucherzahl, Örtlichkeit, Flucht- und Rettungswege, feuergefährliche Handlungen oder Zuschauerverhalten).
Ob in diesen Fällen ein formelles Sicherheitskonzept für die Veranstaltung notwendig ist, entscheiden die Sicherheitsbehörden im Einzelfall. Zur Abklärung wenden Sie sich an die Ansprechpartner im Veranstaltungs- und Versammlungsbüro, die für Ihre Veranstaltung zuständig sind.
Tipps zur Aufstellung eines Sicherheitskonzeptes sowie das Formular, das für die Abstimmung zwischen dem VVB, der Branddirektion und der Polizei benötigt wird, erhalten Sie bei den Hinweisen der Branddirektion zur Sicherheit bei Veranstaltungen (siehe Infokasten unten) .
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines formellen Sicherheitskonzeptes nicht den erforderlichen Antrag beziehungsweise die Anzeige für die Veranstaltung ersetzt.