Barrierefreie Veranstaltungen
Wie kann ich meine Veranstaltung so gestalten, dass alle daran teilhaben können? Unsere Checkliste für die barrierefreie Durchführung von Veranstaltungen hilft.
Checkliste
Die Checkliste wurde zusammen mit dem Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München erstellt.
Zuschuss beantragen
Damit öffentliche Veranstaltungen barrierefrei gestaltet werden können, bezuschusst die Stadt München inklusive Maßnahmen. Gemeinnützige Organisationen und freie Träger*innen können beim Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen Zuschuss beantragen. Informationen finden Sie hier.
1. Offen für Alle
Sämtliche Angebote, die für Menschen zugänglich sind, die gehen können, sollen auch für Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, ohne weitere Hilfe erreichbar sein.
- Stufenloser Zugang zu allen Räumen und auch zur Bühne
- Aufzüge: Mindestmaße 110 x 140 Zentimeter, Türe mindestens 90 Zentimeter breit
- Rampen: maximal 6 Prozent Steigung, mindestens 120 Zentimeter breit
- Türschwellen: maximal 2 Zentimeter
- Türen und Durchgänge: Mindestbreite 90 Zentimeter
- ebenerdige, gut befestigte und berollbare Wege um den Veranstaltungsort (kein Kopfsteinpflaster)
- ausreichend rollstuhlgerechte Sanitäranlagen
- ausreichend Behindertenparkplätze: ohne Gefälle, 350 Zentimeter breit
- Barrierefreie An- und Abreise mit dem ÖPNV
- Gangbreite: mindestens 120 Zentimeter
- Bewegungsradius auf allen Flächen: mindestens 150 Zentimeter
- Rollstuhlplätze vorsehen
- Stehtische und unterfahrbare Tische
- Stühle anbieten, auch bei Stehempfängen
- Sicherung von Stolperfallen, zum Beispiel flache Kabelbrücken für Kabel und Schläuche
2. Das Zwei-Sinne-Prinzip
Alle Informationen sollen durch mindestens zwei Sinne wahrnehmbar sein (sehen, hören, fühlen).
So kann eine nicht ausreichend vorhandene Fähigkeit durch eine andere ausgeglichen werden.
- Verschiedene Kontaktmöglichkeiten: Telefon, E-Mail, Fax, Post
- bei Bedarf Schriftmittlung oder/ und Gebärdensprachdolmetscher einsetzen und mobile Induktions-/ FM-Anlage bereitstellen
- Kennzeichnung von Glastüren und -wänden
- Präsentationen und Bilder erläutern
- Abholservice für Blinde anbieten
3. Verständliche Informationen
Ganz nach dem Motto „KISS - Keep it short and simple“. Was übersetzt heißt: Halte es kurz und einfach.
Informationen sollen auch zusätzlich einfach und verständlich formuliert und vermittelt werden.
- Barrierefreie Informationen
- Lesbarkeit: Schriftgröße mindestens 12 Punkt, kontrastreiche Gestaltung (schwarze Schrift auf weißem Papier)
- Verstehbarkeit: Leichte Sprache, kurze Sätze mit jeweils nur einer Information, keine Fremdwörter
- Was noch schön wäre: Zum Beispiel barrierefreie PDF, Audiodatei (mp3), Gebärdensprachvideo
- gut verständliche Wegbeschreibung und/oder Beschilderung
- Versendung von Informationsmaterial (Präsentationen, Thesenpapiere) zur Vorbereitung
- Beschilderung markanter Orte mit Bildern oder Piktogrammen, zum Beispiel Toilette, Information
4. Grundsätzlich
- Hinweis auf Barrierefreiheit
- Individuellen Bedarf bei Anmeldung abfragen
- Bedarf von Begleitpersonen oder Assistenz berücksichtigen
- Beschilderung des (barrierefreien) Weges zur Veranstaltung
- Hinweis auf Lichteffekte wie zum Beispiel Stroboskop-Blitzlicht geben