Vorgaben zum Umgang mit fetthaltigem Abwasser

Abwasser aus Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung ist oft stark fetthaltig. Vor Einleitung in den städtischen Kanal ist eine Vorbehandlung erforderlich.

Informationen

Hintergrund
Die Münchner Stadtentwässerung stellt in § 15 der Entwässerungssatzung (Link am Ende der Seite) Anforderungen an das Einleiten von nichthäuslichem Abwasser. Im Bereich der Gastronomie und anderer Lebensmittelbetriebe sind insbesondere das enthaltene Fett, die absetzbaren Stoffe, die Temperatur und der pH-Wert zu beachten.

Es gelten hier folgende Grenzwerte

Fett („Schwerflüchtige lipophile Stoffe“)
300 mg/l

Absetzbare Stoffe (nach 30 Min. Absetzdauer)
10 ml/l (am Ablauf des Fettabscheiders)

pH-Wert
6 bis 10

Temperatur
maximal 35°C

Diese Werte werden in Gaststätten in der Regel durch einen ausreichend dimensionierten Fettabscheider nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100 eingehalten, wenn dieser vorschriftsmäßig betrieben und regelmäßig mindestens alle vier Wochen gereinigt wird.

Zur Problematik heißer Spülabwässer in Großgaststätten siehe das Infoblatt „Fettabscheider in Großgaststätten“ (PDF).

In anderen Lebensmittelbetrieben kann je nach Herstellungsprozessen ebenfalls der Einbau eines Fettabscheiders erforderlich sein, beispielsweise bei der Fleischverarbeitung. Ansonsten richtet sich die erforderliche Vorbehandlung nach dem zu erwartenden Abwasser.



Aufgrund der hohen organischen Fracht werden viele Betriebe aus dem Bereich der Gastronomie und Lebensmittelherstellung zusätzlich zur allgemeinen Schmutzwassergebühr zusätzlich Starkverschmutzerzuschlag (mehr dazu auf unserer Site Gewerbliches Abwasser – Link unten) veranlagt.

Allgemeine Regelung für gewerbliche Küchen
Es wird generell davon ausgegangen, dass beim Kochen fetthaltiges Abwasser anfällt. Für gewerbliche Küchen (Restaurants, Imbisse, Kantinen, Küchen von Kindergärten, etc.) sind grundsätzlich Fettabscheider vorzusehen.

Die hier einschlägigen Normen DIN EN 1825 und DIN 4040-100 enthalten keine Bagatellegrenzen (mehr). Die Münchner Stadtentwässerung verzichtet allerdings auf die Forderung eines Einbaues bei weniger als 30 Essen (bei Kindertagesstätten 100 Kindern) mit dem Hinweis, dass Schäden wie z.B. Verstopfungen durch Fettablagerungen in den Grundleitungen vom Eigentümer bei Nichteinbau selbst zu tragen sind.

Anforderungen an Fettabscheider
Die Anforderungen zur Planung von Fettabscheidern und zugehörigen Probenahmestellen finden Sie in unserem Leitfaden Abwasserbehandlungsanlagen (PDF).

Es wird ein Fettabscheider benötigt. Was ist zu tun?
Zuerst sind folgende Genehmigungen einzuholen:

  • Genehmigung zur Herstellung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage
  • Genehmigung zur Einleitung von behandeltem Abwasser in den städt. Kanal

Beides erfolgt zusammen in einem Antrag auf Entwässerungsplangenehmigung (Link am Ende dieser Seite)
Wenn die Genehmigungen vorliegen, sind vor Ausführung die Arbeiten zum Einbau der Anlage anzumelden (Link am Ende dieser Seite).

Was ist beim Betrieb von Fettabscheidern zu beachten?
Fettabscheider sollten alle zwei Wochen, mindestens aber einmal im Monat geleert werden. Bei Bedarf auch früher. Über die Entsorgung ist Buch zu führen, Entsorgungsnachweise sind auf Nachfrage vorzuzeigen.

Sind vorzeitige Leerungen häufiger erforderlich, so sollte der Abscheider gegen ein größeres Modell getauscht werden.

In Zeiten geringerer Belastung mit wenig Fettanfall ist es nicht zulässig, die Leerungsintervalle zu verlängern. Eine zu Lange Verweildauer des Abwassers führt über biochemische Prozesse dazu, dass das Abwasser übersäuert und zu Schäden in der Anlage und später im städtischen Kanal verursachen kann. Bei dauerhaft geringer Beaufschlagung ist zu überlegen, den Abscheider durch ein Modell mit geringerer Nenngröße zu ersetzten.

Zudem ist alle 5 Jahre eine Generalinspektion erforderlich. Die Generalinspektion ist von fachkundigen Personen durchzuführen. Diese müssen in der Regel betreiberunabhängig sein und nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung der Anlagen verfügen.

Die Arbeiten zur Generalinspektion sind bei der Münchner Stadtentwässerung anzumelden.

Onlineformular Arbeitsbeginnanzeige

Nach Abschluss der Generalinspektion ist eine Kopie des Prüfberichts an die MSE zu senden: abscheider.41.mse@muenchen.de

Warum der Aufwand?
Fette und Öle härten bei geringen Temperaturen aus und lagern sich im Kanal ab. Dies führt zu Blockaden und teils schweren Schäden.

Die Entfernung von Fett aus dem Kanal selbst für unsere Mitarbeiter, die regelmäßig Arbeiten im Schmutzwasserkanal ausführen, eine besonders unangenehme Aufgabe.

Kontakte

Münchner Stadtentwässerung
MSE-4 Anwesensentwässerung
Friedenstr. 40
81671 München

Planung/Genehmigung
MSE-422 Plangenehmigung
422.mse@muenchen.de

Einbau und Inbetriebnahme/Stilllegung
MSE-423 Bauüberwachung
423.mse@muenchen.de

Betrieb und wiederkehrende Generalinspektion
MSE-41 Abwasserüberwachung
abscheider.41.mse@muenchen.de

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