Soziale Sicherung im Überblick
Alles rund um mögliche gesetzliche und freiwillige Hilfen, erforderliche Voraussetzungen und jeweilige Anlaufstellen.
Leistungen für Münchner*innen in Notlagen
Das Amt für Soziale Sicherung hat den Auftrag, die wirtschaftliche und soziale Existenz von in München lebenden Personen zu sichern.
Die rechtlichen Grundlagen, um dieses Ziel zu erreichen, finden sich unter anderem im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Sozial bedeutet, dass jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch bedarfsgerecht versorgt sein soll. Niemand darf ausgegrenzt oder diskriminiert werden, weil er oder sie in Armut lebt oder auf Hilfe von anderen Menschen angewiesen ist. Sozialhilfe bedeutet einen Anspruch auf Unterstützung in verschiedenen Not- und Lebenslagen.
Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über mögliche gesetzliche und freiwillige Hilfen, erforderliche Voraussetzungen und jeweilige Anlaufstellen bieten.
Sie erfahren, welche Leistungen es gibt und wie man sie beantragen kann.
Wenn Sie Hilfe brauchen, zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden.
(Aus dem Vorwort)