Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bewältigen? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie finanzielle Unterstützung beantragen.
Bürgergeld für arbeitsuchende, erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige durch Gewährung finanzieller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Bedürftige Personen, die durch Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, können Grundsicherung beantragen.
Lebensunterhalt für hilfebedürftige Menschen: Informationen zu den gesetzlichen Regelungen (SGB II und SGB XII) und den Voraussetzung für die Übernahme der Miete.