Bedürftige Personen, die durch Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, können Grundsicherung beantragen.
Grundsicherungsgeld für arbeitsuchende, erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige durch finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Lebensunterhalt für hilfebedürftige Menschen: Informationen zu den gesetzlichen Regelungen (SGB II und SGB XII) und den Voraussetzung für die Übernahme der Miete.