Ökologischer Kriterienkatalog
Für das nachhaltige Bauen auf städtischen Flächen sind verbindliche Kriterien einzuhalten. Diese sind im Ökologischen Kriterienkatalog geregelt.
Kriterien zum nachhaltigen Bauen
Der Schutz von Luft, Boden und Wasser und der sorgsame Umgang mit Natur und Rohstoffen sind heute zentrale Themen der Umwelt- und Ressourcenschonung. Diese fünf Prinzipien sind wichtige Aspekte der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes.
Der Ökologische Kriterienkatalog fördert seit 1995 nachhaltiges Bauen auf städtischen Grundstücken. Er wird auf privatrechtlicher Basis in den Grundstückskaufverträgen und Erbpachtverträgen vereinbart.
Er enthält verbindliche Kriterien zum nachhaltigen Bauen, die vom Kommunalreferat beim Verkauf städtischer Flächen eingebracht und vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung geprüft und vollzogen werden.
Der Kriterienkatalog trifft Aussagen zur Gebäudeplanung, zu den zu verwendenden Baustoffen, zu Wärmeschutz, Haustechnik, Stellplätzen, Außenanlagen und anderen Aspekten.
Ziele sind:
- mit Rohstoffen und Energie sparsam umzugehen,
- die Umweltbelastung zu reduzieren,
- gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen,
- günstige Energie- und Lebenszykluskosten zu erreichen.
Der Kriterienkatalog ist verpflichtend für alle Bauvorhaben auf städtischen Grundstücken für
- Wohnungsbauvorhaben (freifinanziert oder finanziert mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten)
- Gewerbe- und Industriebauten
Der Ökologische Kriterienkatalog wird laufend in einem kooperativen Abstimmungsprozess fortgeschrieben, zuletzt im September 2025. Die neue Fassung verweist unter anderem auf die kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt München.
Ansprechpartner*innen
Für weitere Informationen und Anfragen zum Ökologischen Kriterienkatalog wenden Sie sich bitte an: plan.ha3-22@muenchen.de