Mieterbeirat der Landeshauptstadt München
Der Mieterbeirat ist ein parteiunabhängiges, städtisches Gremium und Bindeglied zwischen Mieter*innen, Politik, Öffentlichkeit und Verwaltung.
Aktiv mit und für Münchens Mieter*innen
Er ist vom Stadtrat beauftragt, sich zur Wahrnehmung der Belange von Mieter*innen in Wohnungen und Gewerberäumen insbesondere mit der Erhaltung preiswerten Wohnraums, aber auch mit allen anderen Miet- und Wohnungsproblemen zu befassen. Er existiert seit 1992.
Der Beirat soll darüber hinaus die Interessen der Mieterschaft gegenüber dem Stadtrat, der Verwaltung und der Öffentlichkeit vertreten und den Erfahrungsaustausch auch der Mieterinitiativen untereinander sicherstellen. Das Gremium pflegt mit allen in der Wohnungspolitik tätigen Institutionen, Organisationen und Behörden Kontakt. Es arbeitet überparteilich.
Der Mieterbeirat hat die Aufgabe, den ehrenamtlichen Stadtrat und die Verwaltung der Landeshauptstadt München in allen Fragen, die Mieter*innen von Wohnräumen in München betreffen, zu beraten.
Er wirkt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf die politische Willensbildung, sowie auf die Mieter*innen ein, die ihnen zustehenden Rechte wahrzunehmen.
Dabei führt er jedoch keine Rechtsberatungen durch.
Viermal jährlich findet eine öffentliche Vollversammlung statt, zu der Interessierte herzlich eingeladen sind. Diese finden ab 18:30 Uhr im Rathaus am Marientplatz statt.
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Montag, 19.01.2026
Großer Sitzungssaal -
Montag, 20.04.2026
Kleiner Sitzungssaal -
Montag, 20.07.2026
Großer Sitzungssaal -
Montag, 19.10.2026
Kleiner Sitzungssaal
Der Mieterbeirat setzt sich zusammen aus bis zu
- 25 stimmberechtigten Mitgliedern, die von den Bezirksausschüssen entsandt werden sowie
- 6 beratenden Mitgliedern, je einer Vertretung aus:
- dem Mieterverein München e.V.
- dem Verein Mieter helfen Mietern
- dem Behindertenbeirat
- dem Migrationsbeirat
- dem Seniorenbeirat und
- der Initiative #ausspekuliert.
Mietergemeinschaft
In einer Mietergemeinschaft schließen sich Bewohner eines Hauses, einer Wohnanlage zusammen, um auf einen Missstand aufmerksam zu machen, um sich gegen eine ungerechtfertigte Mietpreiserhöhung zu wehren oder um eine Luxussanierung zu verhindern.
Dabei ist es nicht entscheidend, wie groß diese Mietergemeinschaft ist, sondern dass sie gemeinschaftlich und kontinuierlich arbeitet. D.h., die Mieterinnen und Mieter treffen sich regelmäßig, um sich zu beraten, die nächsten Schritte zu planen und gemeinsam aktiv zu werden.
Am Anfang steht der Wunsch, etwas gegen eine negative Entwicklung im Haus oder der Wohnanlage tun zu wollen. Finden Sie Gleichgesinnte, die ebenfalls bereit sind, sich zu organisieren und aktiv zu werden.
Die Vertreter des Mieterbeirats sind Ihnen gern bei der Gründung und bei den ersten Schritten der Mietergemeinschaft behilflich.
Beim Mieterbeirat erhalten Sie erste Informationen zur Gründung einer Mietergemeinschaft. Wenn Sie es wünschen, moderiert ein Mitglied des Beirats die erste Sitzung und begleitet Sie bei den nächsten Schritten.