Elternbeteiligung in der Kita

Im Elternbeirat mitarbeiten, den Kita-Alltag unterstützen, an Befragungen und Bildungsangeboten teilnehmen – so können Sie sich in einer städtischen Kita engagieren.

Mitarbeit im Elternbeirat

Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Kindertageseinrichtung. Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Elternbeiräte in den Einrichtungen

Die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter bilden den Elternbeirat in der Einrichtung. Die Anzahl der Beiratsmitglieder unterscheidet sich je nach Einrichtungsart.

Zum Elternbeirat zählen nur die tatsächlich in den Beirat gewählten Personen, nicht aber Ersatzmitglieder. Die Mitgliedschaft im Elternbeirat erlischt mit der Wahl eines neuen Beirats oder wenn kein Kind des Mitglieds mehr die Betreuungseinrichtung besucht. Scheidet ein Elternbeiratsmitglied aus, rückt das Ersatzmitglied mit der nächst höheren Stimmenzahl nach.

Wahl des Elternbeirats

Die Wahl des Elternbeirats in der Einrichtung findet jährlich, in der Regel im September oder Oktober, statt. Die Einrichtungsleitung lädt die Wahlberechtigten schriftlich zur Wahlversammlung ein.

  1. Bis spätestens am Tag vor der Wahl können schriftliche Wahlvorschläge gemacht werden. Wählbar sind alle Personensorgeberechtigten, deren Kind die Einrichtung besucht – auch wenn sie an der Wahlversammlung selbst persönlich nicht teilnehmen können. Die abgegebenen Wahlvorschläge sollen in der Einrichtung rechtzeitig über Aushänge, Plakate und Fotos bekannt gegeben werden.
  2. Die Wahl erfolgt in der Regel schriftlich und geheim im Rahmen einer öffentlichen Wahlversammlung. Die Versammlungsleitung ist in der Regel die oder der bisherige Vorsitzende. Die Anwesenden werden über Grundsätze zur Wahl, das Verfahren sowie alle Wahlvorschläge informiert. Vor der Wahl wird ein Wahlvorstand gebildet.
  3. Die geheime Wahl wird durch persönliche Stimmabgabe auf einem Stimmzettel vorgenommen. Stimmberechtigt sind Personensorgeberechtigte deren Kinder, die Einrichtung besuchen. Pro Kind gilt ein Stimmzettel. Nur wer anwesend ist, kann auch wählen. Eine Anwesenheitsliste wird geführt. Den Stimmzettel außerhalb der Wahlversammlung abzugeben, wie beispielsweise bei einer Briefwahl, ist nicht möglich.
  4. Das Wahlergebnis wird durch den Wahlvorstand ermittelt, festgestellt und in der Wahlversammlung bekanntgegeben. Es sind die Personen gewählt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Über die Wahlversammlung ist eine Niederschrift zu erstellen.
  5. Das mit den meisten Stimmen gewählte Mitglied lädt zur ersten Sitzung des neuen Elternbeirats ein. In dieser wählt der Elternbeirat aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und dessen Stellvertretung.

Übergreifende Elternvertretungen

Neben den Elternbeiräten in den Kitas selbst gibt gesamtstädtische Elternbeiräte pro Einrichtungsart sowie einen Dachverband aller bayerischen Elternvertretungen:

  • GEbKri – Gemeinsamer Elternbeirat der städtischen Kinderkrippen, der Kinderkrippen in städtischen Häusern für Kinder und KITZ
  • GKB – Gemeinsamer Elternbeirat der städtischen Kindergärten, der Kindergartenkinder in städtischen Häusern für Kinder und KITZ
  • GEBHT – Gemeinsamer Elternbeirat der städtischen Horte und Tagesheime und der Hortkinder in städtischen Häusern für Kinder und KITZ
  • ABK – Arbeitsgemeinschaft Elternverbände Bayerischer Kindertageseinrichtungen, Dachverband der organisierten Kindergarten-, Krippen- und Hort-Elternsprecher

Die Wahl der übergeordneten Elternbeiräte GEbKri, GKB, GEBHT erfolgt an sogenannten Wahlversammlungen. Zur Wahl stehen die bereits gewählten Elternbeiräte aus den einzelnen Einrichtungen. Die Wahl zu den gemeinsamen Elternbeiräten findet jährlich jeweils im November statt.

Unterstützung im Kita-Alltag

Zwei Frauen stehen in einer Kita und diskutieren vor einer Pinnwand

Mütter, Väter, Omas, Opas und alle anderen Sorgeberechtigte können sich in städtischen Kindertageseinrichtungen auf vielfältige Art und Weise einbringen.

Ob bei handwerklichen Tätigkeiten, beim Frühjahrsputz oder bei der Gestaltung des Betreuungsprogramms – Ihre Hilfe ist in Kindertageseinrichtungen immer willkommen. So können Sie zum Beispiel Vorlesestunden anbieten, Theaterprojekte durchführen, Einblicke in Ihren Beruf vermitteln, Ausflüge  begleiten, Musik machen oder Sportaktivitäten betreuen. Besprechen Sie einfach mit Ihrer Einrichtungsleitung vor Ort, wie Sie sich im Kita-Alltag einbringen können.

Teilnahme an Bildungsangeboten

Was Kinder zuhause und in der Kita lernen, sollte gut zusammenpassen. Daher stehen in städtischen Kindertageseinrichtungen pädagogisches Personal und Familien im engem Austausch.

Um eine gemeinsame Basis für die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zu entwickeln, gibt es sogenannte Elternbildungsveranstaltungen. Im Rahmen von Elternabenden oder ganztägigen Seminaren können sich Eltern gemeinsam mit dem pädagogischen Personal über Themen wie Erziehungsstile, Talentförderung oder Umgang mit besonderen Lebenssituationen informieren. Die kostenfreien Veranstaltungen können gemeinsam mit der Einrichtungsleitung beim Referat für Bildung und Sport beantragt werden.

Elternbefragung in Kindertageseinrichtungen

Wir führen jedes Jahr in den städtischen Kindertageseinrichtungen, Tagesheimen sowie in der Kooperativen Ganztagsbildung eine Elternbefragung durch. Ziel ist es, unsere Arbeit noch besser auf die Bedürfnisse unserer Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten auszurichten.

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