Hundesteuer
Wenn Sie in München einen Hund besitzen, müssen Sie Hundesteuer zahlen. In bestimmten Fällen können Sie eine Steuerbefreiung beantragen.
Anmeldung eines Hundes
Kosten für die Hundehaltung
Ab dem Jahr 2027 ändert sich der Steuersatz für die Hundesteuer. Sie beträgt sodann pro Hund 144 Euro im Jahr. Für Kampfhunde 1.200 Euro pro Jahr.
Zukünftig ist die Hundesteuer nicht mehr im Januar, sondern zum 1. April eines Jahres zu bezahlen.
Alle Hundehalter*innen werden zum Jahreswechsel einen neuen Hundesteuerbescheid erhalten.
Stadtratsbeschluss Änderung Hundesteuersatzung
Sie können die Änderungen zum Hundesteuersatz ab 2027 und die neue Fälligkeit zum 1. April eines Jahres im Stadtratsbeschluss vom 29. Juli 2026 nachlesen.
Zum Stadtratsbeschluss im Ratsinformationssystem
Verlust oder Beschädigung der Hundesteuermarke
Wenn die Steuermarke Ihres Hundes verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatz-Marke beantragen.
Abmeldung eines Hundes
Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgeben oder Sie aus München wegziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen von der Hundesteuer abmelden.
Verwendung der Einnahmen
Die Hundesteuer wird nicht zur Beseitigung von Hundekot verwendet. Sie bleiben weiterhin verpflichtet, den Schmutz Ihres Tieres selbst zu entfernen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer dienen wie andere Gemeindesteuern auch der Finanzierung von Dienstleistungen und Investitionen der Landeshauptstadt für alle Münchner Bürger*innen.