Brennpunkt Geruch - Wer hilft?
Gerüche können aus verschiedenen Quellen stammen. Als Grundlage für die Beurteilung von Gerüchen dient die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL).
Gerüche aus privaten Wohnungen
Die Gerüche aus Privathaushalten in der Nachbarschaft müssen im Rahmen des normalen Zusammenlebens in Städten hingenommen werden. Starke Belästigungssituationen müssen mit den Nachbar*innen selber geklärt werden, notfalls über das Zivilrecht.
Aus diversen Zivilrechtsurteilen können aber einige grundsätzliche Regeln abgeleitet werden:
- Auf Balkonen und Dachterrassen mit geringem Abstand zu den Nachbar*innen keine Holzkohlegrills benützen, sondern Gas- oder Elektrogrills verwenden.
- Beim Grillen mit Holzkohle auf die Windrichtung achten, damit der Rauch nicht in benachbarte Wohnungen zieht.
Gerüche aus Gastronomie und Geschäften
Gerüche können aus einer Vielzahl an Quellen stammen: Baustellen, Industriebetriebe, Kleingewerbe, Restaurants, der Nachbarwohnung, dem eigenen Herd. In der Regel sind Gerüche nicht gesundheitsschädlich.
Als Beurteilungsgrundlage für Gerüche dient die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Die Häufigkeit der Geruchsbelästigung pro Jahr spielt dabei ebenso eine Rolle wie auch die Wahrnehmung des Geruchs als angenehm oder unangenehm.
Gerüche aus Fastfood-Restaurants und Imbissgeschäften (insbesondere der Friteusengeruch) kann als belästigend empfunden werden. Damit Gerüche nicht freigesetzt werden, sind Abluftsysteme üblich oder vorgeschrieben.
Im Winter ist die Belastung meist geringer, da die Fenster von Betreiber und Nachbarn oft geschlossen bleiben. Auch im oberen Bereich von Wohnhäusern mit Dachterrassen und Schlafzimmerfenstern kommt es manchmal zu Belästigungssituationen, wenn die Küchenabluftkamine nicht weit entfernt liegen.
Hier kann eine zusätzliche Reinigungsstufe in den Abluftwegen oder eine Erhöhung des Kamins eventuell helfen. Es gilt zwar prinzipiell das Gebot der Rücksichtnahme, es ist aber auch unmöglich Gerüche vollständig zu vermeiden.
Gerüche aus Industrieanlagen und Abfallverwertungsanlagen
Industrieanlagen (darunter fallen auch Anlagen zur Verwertung von Abfällen) unterliegen dem Bundesimmissionsschutzgesetz und damit den entsprechenden Auflagen zu regelmäßigen Kontrollen und Messungen. Um Geruchsemissionen zu reduzieren kommen unter anderem Filteranlagen sowie thermische oder katalytische Nachverbrennung zum Einsatz.