Informationen und Meldungen zum Schutz von Kindern in Kitas

Als Aufsichtsbehörde hat die Stadt München die Aufgabe, das Kindeswohl in Kindertageseinrichtungen zu sichern und auf Meldungen zu reagieren.

Figuren von einem Mädchen und einem Jungen

Kontaktdaten der Aufsicht bei Kindeswohlgefährdung

Die Sicherstellung des Kindeswohls in einer Kindertageseinrichtung ist zentrale Aufgabe der Aufsicht. Als Aufsichtsbehörde gehen wir allen eingehenden Meldungen nach.

Werden dem Träger der Einrichtung Entwicklungen in seiner Einrichtung bekannt, die Hinweise darauf geben, dass das Wohl der Kinder beeinträchtigt werden könnte, muss er gemäß § 47 SGB VIII die Aufsichtsbehörde unverzüglich informieren. Dies ermöglicht frühzeitig auf negative Entwicklungen in der Kita zu reagieren und den Träger in der Abwendung von möglichen Beeinträchtigungen zu unterstützen.

Wir nehmen unseren Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen bzw. bereits beim Verdacht aufgrund gewichtiger Anhaltspunkte sehr ernst.

Es ist uns deshalb wichtig, dass Eltern und Beschäftigte einer Kindertageseinrichtung in München über die Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsicht informiert sind, sollte es tatsächlich einmal zu kindeswohlgefährdenden Vorkommnissen oder anhaltenden Entwicklungen, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden, kommen.

Angesprochen sind hier insbesondere auch Vorkommnisse und Entwicklungen, die im direkten Kontakt mit der Kita-Leitung oder dem Träger (Beschwerdemanagement) nicht gelöst werden konnten oder Bedenken bestehen, diese in der Einrichtung/beim Träger anzusprechen.

Sie können mit uns über eine gesicherte https-Verbindung Kontakt aufnehmen. Bitte nutzen Sie dafür nachfolgende Kontaktformulare:

  • Referat für Bildung und Sport

    Geschäftsbereich KITA
    Abteilung Freie Träger

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