Ferienangebote und Familienpass

Ob mit Ferien- oder Familienpass: Alle Vergünstigungen und Angebote für Familien aus München und Umgebung sowie Informationen für Betreuer*innen.

Münchner Familienpass und Ferienpass

Logo Ferienangebot - eine Giraffe mit umlaufender Schrift Ferienangebote Familienpass

Gehen Sie mit uns und Ihren Kinder auf eintägige Erlebnisreisen oder buchen Sie Ferienfreizeiten und erleben Sie zusammen Kinder-Zirkus-Attraktionen.

Betreuer*innen für Ferienangebote gesucht!

Hast Du Freude im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, bist mindestens 18 Jahre alt und suchst einen sinnvollen Ferienjob?
Dann melde Dich bei uns!

Wir, der Fachbereich Ferienangebote/Familienpass, organisieren Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis 17 Jahren.

Für diese Ferienprojekte suchen wir Deine Unterstützung

Ferienfreizeiten in den Sommerferien,
ein- oder zweiwöchig im In- und Ausland

Eintägige Erlebnisreisen in den Sommerferien
zu spannenden Ausflugszielen in München und ganz Bayern

Weitere Infos sowie die aktuellen Programmhefte findest du unter den jeweiligen Rubriken.

Das sind Deine Aufgaben

  • pädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen, mit und ohne besonderem Unterstützungsbedarf oder Beeinträchtigung,
  • partizipative Mitgestaltung der Ferienprojekte im Team

Das bieten wir Dir

  • Teilnahme an einem Grundlagenseminar
  • kostenlose Teilnahme an Fortbildungen wie Rettungsschwimmer, Erste Hilfe Kurs
  • Unterstützung durch qualifizierte Teamleitungen und Fachkräfte
  • eine faire Aufwandsentschädigung sowie freie Unterkunft und Verpflegung
  • Tätigkeitsnachweis über dein ehrenamtliches Engagement

Hast Du Interesse? Dann schicke bitte Dein Motivationsschreiben mit Lebenslauf und dem Zeitraum, in dem Du bei uns mitmachen möchtest, per Mail mit dem Betreff „Bewerbung“ an bewerbung.ferien.soz@muenchen.de

Wir freuen uns auf Dich!

Das Team der Ferienangebote / Familienpass

 

Ermäßigungen auf städtische Ferienangebote

Wir möchten, dass alle Kinder und Jugendlichen, die Lust dazu haben und im Stadtgebiet von München leben, an unseren Ferienangeboten teilnehmen können.
Eine Ermäßigung des Teilnahmepreises ist oft möglich.

Geschwisterermäßigungen

Wenn mehrere Kinder aus einer Familie an einer Ferienfreizeit oder bei Zirkus Simsala teilnehmen, kann das jüngere Geschwisterkind 10 Prozent Ermäßigung und jedes weitere Kind 20 Prozent Ermäßigung auf den Teilnahmebetrag erhalten. Bitte den Anmeldebogen dementsprechend ausfüllen.

Ermäßigung des Teilnahmebetrags

Der Teilnahmebetrag kann durch städtische Zuschüsse reduziert werden.

Zuschuss bei Leistungsbezug

Der Teilnahmebetrag reduziert sich bei Ferienfreizeiten auf je 6 Euro pro Tag und bei Zirkus Simsala auf je 3,50 Euro pro Tag. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte den einzelnen Projektbeschreibungen in unserem Heft. Dieser Betrag ist direkt bei München Ticket zu bezahlen und stellt zugleich die Anmeldegebühr dar. Bitte reichen Sie hierfür den aktuellen Leistungsbescheid ein.

Zuschüsse sind möglich, wenn Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit (ALG II), Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen werden. Des Weiteren können für Kinder oder Jugendliche, die in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung (§ 34 SGB VIII) leben, Zuschüsse beantragt werden.
Wird ein Zuschuss bei Leistungsbezug gewährt, ist keine Geschwisterermäßigung möglich. Die städtischen Zuschüsse sind nachrangig zu gesetzlichen Leistungen wie beispielsweise dem „Bildungspaket“ zu gewähren.

Zuschuss bei geringem oder mittlerem Einkommen nach § 53 AO

Die monatliche Brutto-Einkommensgrenze, welche durch Addieren der einzelnen Einkommensgrenzen errechnet wird, darf im Monat nicht überschritten werden.

Brutto-Einkommensgrenzen:

Erwachsene, alleinstehende/ alleinerziehende Person: 2.955 Euro

Erwachsene, Ehegatten, Lebenspartnerschaften oder eheähnliche Gemeinschaften: 4.248 Euro (2.124 Euro pro Person ab 18 Jahren)

pro Kind bis 5 Jahre: 1.480 Euro

pro Kind von 6 bis 13 Jahre: 1.620 Euro

pro Jugendlichem 14 bis 17 Jahre: 1.968 Euro

volljährige Person im Haushalt ab 18 Jahre: 2.124 Euro

volljährige Personen in stationären Einrichtungen ab 18 Jahre: 1.888 Euro

(Stand 01. Januar 2024, Änderungen möglich)


Einzureichen sind:

  • sämtliche Brutto-Einkommensgrenze (beispielsweise Renten, Arbeitseinkommen, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld, Wohngeld, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Praktika, Mini-Job, etc.)
  • Nachweis über das Kindergeld
  • Unterhaltsleistungsnachweis
  • schriftliche Aufstellung über alle im Haushalt lebenden Personen mit Altersangabe (formlos)

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