Kreuzhofbrücken

Das Baureferat hat Anfang August 2024 mit den Arbeiten für den Ersatzneubau der beiden Kreuzhofbrücken begonnen.

Ersatzneubau der Kreuzhofbrücken

Visualisierung Kreuzhofbrücken
IB Grassl
Visualisierung Kreuzhofbrücken: Fürstenriederstraße Richtung stadtauswärts

Die beiden bestehenden Stahlbetonbrücken wurden im Jahr 1966 errichtet und müssen alters- und materialbedingt ersetzt werden. Sie befinden sich an der Autobahn-Anschlussstelle Kreuzhof auf der Grenze der drei Stadtbezirke Sendling-Westpark, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln und Hadern in direkter Nähe zum nordwestlich gelegenen Waldfriedhof und zum östlich gelegenen Südpark. Die Brücken überführen die vier Fahrstreifen der A 95 / B 2 sowie Teile der Auf- und Abfahrt über die Fürstenrieder und Boschetsrieder Straße. Die Projektgenehmigung für die Erneuerung der beiden Brücken mit Kosten in Höhe von 54 Millionen Euro hat der Stadtrat im November 2023 erteilt.

Die Kreuzhofbrücken sind zwei der insgesamt zwölf Münchner Brücken, die in den späten 1960er Jahren teilweise mit sogenanntem Sigma-Spannstahl gebaut wurden. Dieser ist nach heutigen Erkenntnissen spannungsriss-korrosionsgefährdet. Deshalb werden speziell diese Brücken vom Baureferat aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmäßig intensiv geprüft. Auf Basis vertiefender Bauwerksuntersuchungen müssen die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen ermittelt und geplant werden. Im Fall der Kreuzhofbrücken haben die Prüfingenieure festgestellt, dass ein Neubau zwingend notwendig ist.

Das Baureferat beginnt nun mit den bauvorbereitenden Maßnahmen. Danach werden zwei Behelfsbrücken hergestellt, so dass mit dem Abbruch der Bestandsbrücken begonnen werden kann. Alle Abbruch- und Neubauarbeiten erfolgen grundsätzlich unter fließendem Verkehr. Nur in der Fürstenrieder und Boschetsrieder Straße kommt es während des Ein- und Ausbaus der Behelfsbrücken sowie beim Abbruch der Bestandsbrücken zu Verkehrssperrungen, die auf das Wochenende begrenzt bleiben.

Im 2. Quartal 2027 sollen alle neuen Brückenbaukörper fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben sein. Die Anlieger werden über die Maßnahme informiert.

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