Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle informiert betroffene Personen und Betreuer*innen zu den Themen rechtliche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten.
Auskunft direkt in der Stadtinformation
In der Stadtinformation (im Rathaus) können Sie monatlich jeweils mittwochs von 15 bis 17 Uhr Ihre individuellen Fragen stellen.
Die nächsten Termine sind am 08. Oktober, 05. November, 03. Dezember 2025.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Informationen zur Betreuungsstelle
- Die Betreuungsstelle und die Münchener Betreuungsvereine informieren und beraten zu Vorsorgemöglichkeiten, Hilfsangeboten und allgemeinen Fragen zur rechtlichen Betreuung von Volljährigen.
- Die Betreuungsstelle übernimmt öffentliche Beglaubigungen der Unterschrift auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
- Im Rahmen der Betreuungsgerichtshilfe prüft die Betreuungsstelle im richterlichen Auftrag den Unterstützungsbedarf und die Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung.
- Die Betreuungsstelle ist zuständig für Gewinnung, Unterstützung und Registrierung von selbständigen beruflichen Betreuer*innen.
Vorsorge für Krankheit, Unfall und Alter
Wie können Sie vorsorgen?
Vorsorgevollmacht
- Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie ein gerichtliches Verfahren zur Bestellung eines Betreuers vermeiden.
- Mit der Vollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für sie handeln und entscheiden darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
- Die von Ihnen bevollmächtigte Person kümmert sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten und trifft Entscheidungen nach Ihrem erklärten oder mutmaßlichen Willen.
- Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.
- Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
- Falls eine Betreuung notwendig wird, können Sie In einer Betreuungsverfügung festlegen, wer diese Aufgabe übernehmen – oder wer vom Gericht nicht als Betreuer*in bestellt werden soll.
- Zusätzlich können Sie Ihre Wünsche benennen und angeben, wie die Betreuung gestaltet werden soll.
- Beglaubigung einer Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Maßnahmen und medizinische Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Ehegattennotvertretungsrecht
Im Rahmen der Betreuungsrechtsreform wurde mit § 1358 BGB das Ehegattennotvertretungsrecht eingeführt.
- Dieses umfasst nur die gegenseitige Vertretungsmöglichkeit von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften in gesundheitlichen Notsituationen.
- Seither sind (Ehe-)Partner*innen kraft Gesetzes handlungsfähig und haben ein auf maximal sechs Monate begrenztes Vertretungsrecht ausschließlich in gesundheitlichen Angelegenheiten, wenn ein*e Ehe-(Partner*in) aufgrund von Bewusstlosigkeit oder schwerer Krankheit nicht in der Lage ist, in gesundheitlichen Angelegenheiten selbst zu entscheiden.
- Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, erübrigt sich § 1358 BGB.
Einzelheiten zum Ehegattennotvertretungsrecht können Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz finden.
Beratungsangebot der Münchner Betreuungsvereine
Die Betreuungsvereine informieren und beraten Interessierte, Angehörige und betroffene Personen
- zu Fragen der rechtlichen Betreuung
- zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie
- zu Hilfsangeboten, die eine Betreuung vermeiden können
Nähere Informationen zu Vorträgen, Veranstaltungen und Schulungen der Münchner Betreuungsvereine für Interessierte und ehrenamtliche Betreuer*innen in ihrem Stadtteil finden Sie unter folgendem Link.
Wann kann es zu einer rechtlichen Betreuung kommen?
Wenn Sie oder eine Person aus Ihrer Familie oder Ihrem Umfeld aufgrund einer schweren Krankheit oder Behinderung Ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.
Wie geht es in diesem Fall weiter?
- Sollten Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben und das Ehegattennotvertretungsrecht nicht ausreichen wird eine rechtliche Betreuung angeregt.
- Die Betreuungsanregung können Sie selbst oder eine Person aus Ihrem sozialen Umfeld bei dem Amtsgericht stellen, das für den Wohnort der betroffenen Person zuständig ist.
- Bei der rechtlichen Betreuung werden Ihre Wünsche und Ihr Wille berücksichtigt.
- Eine rechtliche Betreuung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie für geschäftsunfähig erklärt werden.
- Informieren Sie sich, ob bei einer rechtlichen Betreuung Kosten auf Sie zukommen.
Informationen für Berufliche Betreuer*innen
Hier finden berufliche Betreuer*innen, die in München ihr Büro oder ihren Wohnsitz haben, Informationen zur Registrierung sowie zu Fortbildungsveranstaltungen und Qualifikationsmöglichkeiten.