Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle informiert betroffene Personen und Betreuer*innen zu den Themen Betreuung sowie Betreuungs- und Patientenverfügung.

Information

Auskunft direkt in der Stadtinformation

In der Stadtinformation (im Rathaus) können Sie monatlich jeweils mittwochs von 15 bis 17 Uhr Ihre individuellen Fragen stellen.

Die nächsten Termine sind am 16. Oktober, 13. November und 11. Dezember 2024. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Informationen zum Betreuungsrecht

Betreuungsstelle - Wir sind München für ein soziales Miteinander
Logo der Betreuungsstelle.

Vorsorge für Krankheit, Unfall und Alter

Jeder kann durch einen Unfall, eine Erkrankung, eine Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen in eine Situation gelangen, in der er oder sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Für diesen Fall können Sie sich und Ihre Angehörigen frühzeitig vorsehen: In Vorsorgeverfügungen legen Sie vorab fest, wer im Bedarfsfall wie für Sie handeln soll.

Durch die Betreuungsrechtsreform wurde mit § 1358 BGB ein Ehegattennotvertretungsrecht eingeführt. Dieses umfasst jedoch nur die gegenseitige Vertretungsmöglichkeit von Ehegatt*innen oder eingetragenen Lebenspartner*innen in gesundheitlichen Notsituationen. Seither sind Partner*innen oder Gatten*innen kraft Gesetzes handlungsfähig und haben ein auf maximal sechs Monate begrenztes gesetzliches Vertretungsrecht im gesundheitlichen Bereich. Dieses bedeutet, dass (Ehe-)Partner*innen sich in Gesundheitsfragen vertreten können, wenn ein Teil von ihnen „aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht in der Lage ist, die Gesundheitsangelegenheiten selbst zu besorgen“. Das Ehegattennotvertretungsrecht deckt nur einen Teil der Aufgabenbereiche ab, so dass von den bestehenden Vorsorgemöglichkeiten dennoch Gebrauch gemacht werden sollte.

Einzelheiten zum Ehegattennotvertretungsrecht können Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz finden.

Betreuungsstelle München
Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München informiert Sie gerne zu den Vorsorgemöglichkeiten und der rechtlichen Betreuung. Bei der Betreuungsstelle können Sie auch Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen lassen.

Münchner Betreuungsvereine
Die Betreuungsvereine beraten Sie persönlich und kostenlos rund um die Themen Vorsorgeverfügungen und rechtliche Betreuung. Zu diesen Themen bieten sie zudem regelmäßig Sprechstunden und Informationsveranstaltungen an.

Rechtliche Betreuung

Die rechtliche Betreuung ist die gesetzliche Vertretung von volljährigen Personen für die Angelegenheiten (Aufgabenbereiche), die die betroffene Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann.

Eine rechtsgültig erstellte Vorsorgevollmacht, mit der die zu regelnden Angelegenheiten ebenso gut wie mit einer rechtlichen Betreuung erledigt werden können, hat jedoch Vorrang vor der Bestellung eine*r rechtliche*n Betreuer*in.

Ebenso Vorrang haben andere Hilfen, wie beispielsweise Unterstützung durch Sozialbürgerhäuser, Beratungsstellen oder Krisendienste et cetera, sofern diese Hilfen geeignet sind eine rechtliche Betreuung entbehrlich zu machen.

Bei der rechtlichen Betreuung ist die Wahrung von Menschenwürde, Selbstbestimmung und Freiheit zentral: Betroffene werden nicht „bevormundet”, sondern bei wichtigen Entscheidungen begleitet und unterstützt. Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München hilft betreuten Personen und Betreuer*innen bei der Erfüllung dieser Zielsetzungen.  

Neben der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München beraten Sie auch die Münchner Betreuungsvereine wohnortnah, kostenlos und vertraulich, wenn Sie Fragen rund um die Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge haben.

Infos für Berufliche Betreuer*innen

Hier finden berufliche und ehrenamtliche Betreuer*innen Informationen zum Aufgabenprofil, zur Registrierung, zu Fortbildungs- und Qualifikationsveranstaltungen, sowie Stellengesuche und weiteres.