Erklärung zur Barrierefreiheit nach BayDiV
Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung. Sie gilt für die Website stadt.muenchen.de mit den Bereichen Rathaus und Bürgerservice.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:
- Fremdsprachige Begriffe sind nicht immer als solche gekennzeichnet.
- Online-Formulare markieren Fehler nicht direkt im Feld, der Time-Out wird nicht angezeigt und ist nicht anpassbar.
- Bei Sortierauswahlen sind die Elemente nur textlich, nicht strukturell miteinander verknüpft.
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Begründung
Die Stadt München arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Site noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.
Alternative Zugangswege
Zu den Punkten 2 und 3: Bei jedem Online-Formular sind die Kontaktdaten der zuständigen Stelle vermerkt. Bitte nehmen sie Kontakt über Telefon oder E-Mail auf.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Methodik der Prüfung: Bewertung durch Dritte (Pfennigparade WKM GmbH, www.pfennigparade.de/webwerk)
- Erstellungsdatum: 20.07.2019
- Letzte Überprüfung: 16.08.2023
Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Kontaktstelle
Landeshauptstadt München
IT-Referat, Team Webmanagement
Telefon: 089 233-782427
E-Mail: webmanagement@muenchen.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html