Förderprogramm Barrierefreiheit ärztlicher Praxen in München
Menschen mit Behinderungen sind oft mit Zugangsbarrieren in ärztlichen Praxen konfrontiert. Durch das Förderprogramm sollen Praxen in München inklusiver werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
Sie möchten Ihre Arztpraxis barrierefrei umbauen oder ausstatten? Die Landeshauptstadt München unterstützt Sie dabei mit dem "Förderprogramm Barrierefreiheit ärztlicher Praxen in München".
- Die Förderung pro Praxis für Umbaumaßnahmen oder barrierefreie Ausstattung beträgt einmalig bis zu 20.000 Euro.
- Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München (LHM). Die Mittel sind begrenzt.
- Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge.
Maßgeblich für die Förderung ist die Richtlinie zum Förderprogramm Barrierefreiheit ärztlicher Praxen in München.
Informationen zum Förderprogramm
Antrags- und grundsätzlich förderberechtigt sind
- hausärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Praxen,
- psychotherapeutische niedergelassene Praxen,
- (fachübergreifende) Praxisgemeinschaften,
- fachübergreifende sowie überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Teil-BAG
- und Medizinische Versorgungszentren (MVZ),
sofern sie an der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 73 des 5. Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) teilnehmen.
Anträge können gestellt werden von
- Eigentümer*innen,
- Betreiber*innen,
- Mieter*innen und Pächter*innen der jeweiligen Praxis
- sowie Eigentümer*innen von Gebäuden, in denen ärztliche Praxen mit einer Mindestlaufzeit der Miet- oder Pachtverträge von mindestens drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Antragstellung betrieben werden.
Gefördert werden Maßnahmen, die den Zugang zur Praxis oder Bereiche innerhalb der Praxis oder die Behandlungsgegebenheiten barrierefrei umbauen bzw. gestalten. Dazu gehören zum Beispiel
- Rampen und Lifte,
- rollstuhlgerechte Sanitäranlagen,
- höhenverstellbare Untersuchungsmöbel,
- Hebelifter,
- induktive Höranlagen
- visuelle Hilfsmittel.
In dem Antrag muss ein in sich schlüssiges Vorhaben zur Verbesserung der Barrierefreiheit für mindestens eine Beeinträchtigungsform dargestellt werden.
Die Förderung für Umbaumaßnahmen oder Anschaffungen beträgt pro Praxis einmalig bis zu 20.000 Euro. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München, die Mittel sind begrenzt: In den Jahren 2025 bis 2027 steht für das Förderprogramm eine Fördersumme in Höhe von maximal 200.000 Euro zur Verfügung.
Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anträge.
Sie brauchen
- das ausgefüllte Antragsformular
- die unterschriebene datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (Anlage DE)
- den Mietvertrag der Praxisräumlichkeiten, bei Eigentum ein Nachweis des Eigentums
- den Grundriss der Räumlichkeiten
- die Raumausstattung
- die ärztliche Approbation
- falls vorhanden: Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide von Dritten bzw. entsprechende Anträge auf Zuschussgewährung
- Planungsunterlagen, insbesondere Übersichtsplan, Lageplan, vollständige Vorentwurfszeichnungen und bauaufsichtliche oder sonstige Genehmigungen oder Vorbescheide
- den Kosten- und Finanzierungsplan.
Der Antrag für die Förderung kann bis einschließlich 31.12.2027 beim Gesundheitsreferat eingereicht werden.
Das Gesundheitsreferat prüft Ihren Antrag und Ihr Vorhaben. Dafür kann das Gesundheitsreferat weitere Unterlagen anfordern.
Wenn die Prüfung abgeschlossen und ihr Vorhaben förderfähig ist, erhalten Sie einen Förderbescheid.
Eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Ein vorläufiger Maßnahmenbeginn ist dann möglich, wenn der Eingang des vollständigen Förderantrags von der Bewilligungsbehörde bestätigt wurde. Damit wird kein Rechtsanspruch auf Förderung begründet.
Wo kann ich mich zum Umbau beraten lassen?
Sie planen einen Umbau und haben Fragen? Im Kompetenzzentrum Barrierefreies Wohnen (LINK) und der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer (LINK) erhalten Sie Unterstützung.
In der Ausstellung des Kompetenzzentrums Barrierefreies Wohnen erhalten Sie Anregungen für barrierefreie Umbaumaßnahmen. Gezeigt werden anschauliche Beispiele für barrierefreie und barrierereduzierte Bäder sowie Lösungen zur Überwindung von Treppen, Schwellen und Stufen. Ergänzend stehen detaillierte Informationen, wie spezielle Merkmale oder Bezugsmöglichkeiten zur Verfügung.
Hinweis: Der Besuch der Ausstellung ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich:
Kompetenzzentrum Barrierefreies Wohnen
Stadtteilarbeit e.V.
Tel: 089 357043-0
E-Mail: info@komz-wohnen.de
Eine weitere Beratungsmöglichkeit zu möglichen Umbaumaßnahmen bietet die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer.
Warum fördert die Stadt die Barrierefreiheit von Praxen?
Die Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft ist die Schaffung von Barrierefreiheit. Sie zielt auf Wertschätzung und Gleichberechtigung ab. Menschen mit Behinderungen sollen medizinische Leistungen ohne Barrieren nutzen können. Barrierefreie Praxen verbessern den Zugang zur Gesundheitsversorgung und kommen vielen Menschen zugute – zum Beispiel auch älteren Menschen oder Eltern mit Kinderwagen.
Durch Zugangsbarrieren zu ärztlichen Praxen sind Menschen mit Behinderungen allerdings in ihrer Versorgung und in der freien Arztwahl eingeschränkt. Mit dem Förderprogramm unterstützt die Landeshauptstadt München den Abbau von Barrieren und setzt damit die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf kommunaler Ebene um.
Die UN-BRK formuliert als Grundprinzipien die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit - unter anderem eine unentgeltliche oder erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität, und auf demselben Standard wie für Menschen ohne Behinderung.
Seit 2025 verpflichtet außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Wirtschaftsakteur*innen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, vertreiben und anzubieten. Arztpraxen sind hier zwar noch nicht erfasst. Es ist aber zu erwarten, dass das BFSG mittelfristig um diesen Bereich erweitert wird.