Bürgerservice-Suche

30 Ergebnisse für "Zuwanderung"

Aufenthaltserlaubnis – Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Wenn Sie vor dem Ukraine-Krieg flüchten, können bis zu 90 Tage nach Ihrer Einreise ohne Visum in Deutschland bleiben. Danach brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Aufnahmezusage des Bundes

Wenn Ihnen eine Aufnahmezusage vorliegt, erteilt Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung eine Aufenthaltserlaubnis.

Reiseausweis für Staatenlose

Wenn Sie staatenlos sind, kann Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung in Einzelfällen einen Reiseausweis für Staatenlose ausstellen.

Aufenthaltserlaubnis – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Wenn Sie eine Anerkennung zur vollständigen Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation durchführen möchten, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs

Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Aufenthalt zur medizinischen Behandlung – Privatpatienten und Selbstzahler

Zu behandelnde Personen sowie deren Begleitung aus Drittstaaten, die zum Zwecke der medizinischen Behandlung einreisen, können einen Aufenthalt beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.

Aufenthaltserlaubnis – Beschäftigung bei Berufserfahrung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufserfahrung aus einem Drittstaat sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung bei Berufserfahrung beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – subsidiär Schutzberechtigte

Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.