Bürgerservice-Suche

10 Ergebnisse für "Zulassungsbehörde"

Wohnsitz abmelden

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, eine Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben, müssen Sie sich abmelden.

Kurzzeitkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal 6 Tage.

Zulassung Taxi oder Mietwagen

Sie möchten ein Taxi oder einen Mietwagen erstmals zulassen (anmelden) oder ummelden? Dann müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Kfz-Angelegenheiten für auswärtige Autohäuser

Ihr Autohaus ist nicht in München ansässig? Dann können Sie für Ihre Kfz-Angelegenheiten bei der Münchner Zulassungsstelle einen Termin vereinbaren.

Fahrzeug abmelden ohne Zulassungsbescheinigung I oder Fahrzeugschein

Sie möchten ein Fahrzeug abmelden, für das die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) oder der Fahrzeugschein gestohlen oder verloren wurde.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal sechs Tage.

Vorabzuteilung Kennzeichen

Sie möchten sich ein Kennzeichen für eine Fahrt zur Werkstatt oder Prüforganisation vorab zuteilen lassen?

Probleme bei Kfz-Versicherung oder Kfz-Steuer

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen oder Sie haben ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt? Dann müssen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.

Erneute Anmeldung eines Fahrzeugs

Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet ist und nun wieder zugelassen werden soll, sind Sie hier richtig.

Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden

Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.