Bürgerservice-Suche
14 Ergebnisse für "Strafe"
Fischereiaufseher - Bestätigung von Fischeraufsehern
Wir können auf Antrag von Fischereiberechtigten, Fischereipächtern oder Fischereigenossenschaften einen Fischereiaufseher bestätigen.
Lebensmittelkontrolle
Die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats kontrolliert Betriebe im Stadtgebiet München, die Lebensmittel herstellen, lagern und verkaufen.
Sühne- und Gütestelle
Die Sühne- und Gütestelle ist eine anerkannte Schlichtungsstelle. Sie führt außergerichtliche Schlichtungsverfahren durch.
Messe, Markt, Ausstellung – Geschlossene Räume
Wer in geschlossenen Räumen mit Marktprivilegien eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.
Vorfälle mit gefährlichen Hunden
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.
Mietberatung
Mieter*innen und Vermieter*innen sowie städtische Dienststellen und externe Behörden können sich kostenlos rund um das Mietverhältnis beraten lassen.
Eichenprozessionsspinner-Befall melden
Die Gifthärchen der Eichenprozessionsspinner-Raupen können zu allergischen Reaktionen führen. Wir beraten Sie bei einem Baumbefall im Stadtgebiet.
Halten von gefährlichen Tieren
Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art im Stadtgebiet halten will, braucht eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates.
Meldung von Ambrosiabefall
Wer die auf Menschen allergen wirkende Ambrosia in München sichtet, kann dies der Stadt melden.
Negativzeugnis für Kampfhunde
Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.
Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen
Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.
Veranstaltungsanmeldung – Geschlossene Räume
Wer eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung (Tanz-, Musik- oder Sportveranstaltung) in geschlossenen Räumen organisieren will, muss dies anmelden.