Bürgerservice-Suche

30 Ergebnisse für "Staat"

Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige

Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.

Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten

Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs und den USA

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen.

Deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen mit einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit auch durch eine Erklärung erwerben.

Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn Sie neben der deutschen eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.

Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat

Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, erhalten Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis.

Reiseausweis für Staatenlose

Wenn Sie staatenlos sind, kann Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung in Einzelfällen einen Reiseausweis für Staatenlose ausstellen.

Einbürgerung

Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.

Akteneinsicht: Aufenthalt, Einbürgerung oder Staatsangehörigkeit

Um Ihre rechtlichen Interessen in einem Verfahren zum Aufenthalt, zur Einbürgerung oder Staatsangehörigkeit durchzusetzen, können Sie Zugang zu den Akten erhalten.