Bürgerservice-Suche
23 Ergebnisse für "Schuld"
Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt München
Beratung und Hilfe bei Ver- und Überschuldung, außergerichtliche Regelungen mit Gläubigern, Unterstützung bei der Beantragung von Verbraucherinsolvenzverfahren.
Haushaltsbudgetberatung – FIT-FinanzTraining
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihren Finanzen haben, unterstützt Sie das FIT-FinanzTraining durch eine individuelle Beratung zu Ihrer finanziellen Lage.
Hauswirtschaftliche Beratung für verschuldete Familien
Ehrenamtliche Hauswirtschaftliche Berater*innen helfen vor Ort in den Haushalten der Ratsuchenden bei der Klärung finanzieller Problemlagen.
Suchtberatung
Die städtische Suchtberatung hilft kostenfrei bei Alkohol-, Medikamenten-, Nikotin- oder Spielsucht sowie bei Abhängigkeit von Opiaten und anderen illegalen Drogen.
Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust (Wohnungssicherung)
Beratung und Hilfe für Münchner Bürger*innen, deren Mietverhältnis durch Kündigung oder Räumungsklage, bedroht ist.
Bezirkssozialarbeit (BSA)
Sie erhalten von uns Beratung und Unterstützung in schwierigen persönlichen oder wirtschaftlichen Lebenssituationen. Wir vermitteln Hilfe und Ansprechpartner.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinische Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall wünschen.
Beglaubigung einer Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung diese Aufgabe übernehmen soll – oder nicht übernehmen soll.
Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht
Eine gesetzliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.
Anregung einer rechtlichen Betreuung
Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.
Registrierung als berufliche/r Betreuer*in
Informationen zum Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer*innen.
Verstöße gegen die Schulpflicht
Wer gegen die Schulpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
Namensänderung
Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.
Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv
Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.
Verstöße gegen die Schulpflicht – Beratung für Schulen
Bei Schulpflichtverletzungen berät die Bußgeldstelle Schulen bei der Durchführung von Bußgeldverfahren.