Bürgerservice-Suche
17 Ergebnisse für "Sachbearbeitung"
Zuschuss zum Kauf eines Computers für Senior*innen
Wenn Sie sich als Senior*in einen Laptop, Computer oder ein Tablet gekauft haben, unterstützt die Stadt München den Kauf mit einem Zuschuss.
Kostenübernahme für Verhütungsmittel
Als Inhaber*in eines München-Pass können Sie sich die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel erstatten lassen.
München-Pass
Der München-Pass ermöglicht Münchner Bürger*innen mit geringem Einkommen eine Vielzahl von Ermäßigungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit/Sport, Kultur/Kunst, MVV
Beratung zu BAföG- und AFBG-Leistungen
Persönliche sowie aktuell bevorzugt telefonische Beratung bei Fragen zu BAföG- und AFBG-Leistungen.
BAföG – Antrag Ausbildungsförderung
Auszubildende, die nicht genug Geld für ihre Ausbildung haben, können Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.
Medizinische Rehabilitation
Wenn Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.
Altersrente (Vor-Ort-Termin)
Wenn Sie Ihre Altersrente beantragen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.
Altersrente (Telefon-Termin)
Wenn Sie Ihre Altersrente beantragen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.
Erwerbsminderungsrente (Telefon-Termin)
Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.
Erwerbsminderungsrente (Vor-Ort-Termin)
Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.
Hinterbliebenenrente (Telefon-Termin)
Wenn Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.
Hinterbliebenenrente (Vor-Ort-Termin)
Wenn Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.
Haushaltsbudgetberatung – FIT-FinanzTraining
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihren Finanzen haben, unterstützt Sie das FIT-FinanzTraining durch eine individuelle Beratung zu Ihrer finanziellen Lage.
Beurkundung einer Sorgeerklärung
Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.
Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
Lebt Ihr Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt? Dann hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf „Barunterhalt“.