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30 Ergebnisse für "Name"

Namensänderung nach Heirat oder Scheidung

Sie haben geheiratet und möchten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder diesen nach Auflösung der Ehe wieder ablegen?

Namensänderung

Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.

Namenserklärungen für Erwachsene

Sie können Ihren Geburtsnamen ändern, wenn sich Ihre Familiensituation verändert hat oder Sie neue gesetzliche Möglichkeiten nutzen möchten.

Namensänderung in einer Lebenspartnerschaft

Sie haben eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet und möchten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder diesen wieder ablegen?

Namensänderung im Führerschein

Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Namensänderungen für Kinder

In bestimmten Fällen ist es möglich, den Familiennamen eines Kindes an eine veränderte Familiensituation anzupassen.

Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Änderung im Geburtenregister

Wenn die Daten Ihrer Geburtsurkunde nicht korrekt sind, können Sie hier die notwendige Änderung im Geburtenregister beantragen.

Änderung im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister

Sie möchten Ihren Eintrag im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister ändern oder berichtigen? Dann können Sie das online melden.

Angleichung des Namens an das deutsche Recht

Mit der Angleichung können Sie einen nach ausländischem Recht erworbenen Namen an die Regeln des deutschen Namensrechts anpassen.