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10 Ergebnisse für "Fussgängerzone"
Werbeverkaufsstand in der Altstadt-Fußgängerzone
Wer in der Altstadt-Fußgängerzone in München einen Werbeverkaufsstand betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Zufahrtserlaubnis – Fußgängerzonen
Wenn Sie außerhalb der erlaubten Zeiten oder mit einem Fahrzeug über 7,5 Tonnen in eine Fußgängerzone einfahren wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Erlaubnis für Straßenmusik und Straßenkunst
Straßenkünstler*innen benötigen in der Münchner Fußgängerzone und in anderen Innenstadt-Bereichen für ihre Darbietung eine Genehmigung.
Mitgliederwerbestand beantragen
Wer einen Stand zum Zweck der Mitgliederwerbung (auch Fördermitglieder) aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Plakatieren für Wahlen und politische Veranstaltungen – Ausnahmegenehmigung
Wer auf öffentlichen Straßen außerhalb der zugelassenen Flächen Plakate für Wahlen oder politische Veranstaltungen anbringen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung.
Drehgenehmigung – Öffentliche Verkehrsflächen
Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto-, Film- oder Tonaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.
Betteln
Betteln ist außerhalb der Fußgängerzone erlaubt. Wer in der Altstadt-Fußgängerzone oder auf dem Oktoberfestgelände bettelt, dem droht ein Bußgeld.
Informationsstand beantragen
Für Informationsstände mit religiösem, weltanschaulichem, historischem oder politischem Inhalt auf öffentlichem Grund brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Winterdienst und Schneeräumung
Innerhalb des Mittleren Ringes und im Kern von Pasing räumt und streut der städtische Winterdienst. Andernorts haben die Grundstückseigentümer*innen Räumpflicht.
Vorfälle mit gefährlichen Hunden
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.