Bürgerservice-Suche
16 Ergebnisse für "Feiertag"
Stiller Feiertag
An sogenannten stillen Feiertagen gelten in Bayern Beschränkungen für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen.
Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit
Arbeitgeber, die eine Genehmigung zur Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen brauchen, müssen dies beantragen.
Sonntags- und Feiertagsfahrverbot – Ausnahmegenehmigung
An Sonn- und Feiertagen gilt zwischen 0 und 22 Uhr für den gewerblichen Güterverkehr ein Lkw-Fahrverbot. Für zwingende Fahrten brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Ermäßigtes MVV-Monatsticket (Monatskarte S)
Wenn Sie einen München-Pass haben, können Sie eine ermäßigte Monatskarte (Monatskarte S) für den MVV erwerben. Das Ticket ist an allen Verkaufsstellen erhältlich.
Grabschmuck an Allerheiligen verkaufen
Sie möchten in der Nähe von Friedhöfen an Allerheiligen Blumen oder sonstigen Grabschmuck verkaufen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Anmietung von Schulsportanlagen
Vereine, soziale Einrichtungen, private Gruppen und kommerzielle Anbieter können für sportliche Zwecke Sporthallen, Schwimmbäder und Freisportanlagen mieten.
Messe, Markt, Ausstellung – Geschlossene Räume
Wer in geschlossenen Räumen mit Marktprivilegien eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.
Verkaufsstand für selbst hergestelltes Kunsthandwerk
Wer einen Verkaufsstand für selbst gefertigte künstlerische oder kunsthandwerkliche Gegenstände betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Messe, Markt, Ausstellung – Städtischer Grund oder Grünanlagen
Wer auf städtischem Privatgrund oder in einer Grünanlage mit Marktprivilegien eine Messe, Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.
Tierkörperbeseitigung
Wenn Sie ein herrenloses totes Tier auf öffentlichem Grund finden, dann informieren Sie bitte den Einsammeldienst des Abfallwirtschaftsbetriebs München.
Messe, Markt, Ausstellung – Öffentlicher Straßengrund
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten und dafür Marktprivilegien beanspruchen will, braucht eine Festsetzung.
Sperrzeiten
Für alle Gaststätten gilt die gesetzliche Sperrzeit. Im Einzelfall kann das Kreisverwaltungsreferat eine andere Regelung genehmigen.
Eintägige Erlebnisreisen für Kinder und Jugendliche
Eintägige Bus- oder Stadtreisen und Aktionswochen in den Oster-, Pfingst-, Sommer-, und Weihnachtsferien für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 15 Jahren.
Ausnahmezulassung für laute Geräte und Maschinen
Hier finden Sie Informationen zur Nutzung von lauten Geräten und Maschinen und unter welchen Voraussetzungen Sie eine Ausnahme beantragen können.