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11 Ergebnisse für "Familienname"

Namensänderung

Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.

Namensänderung nach Heirat oder Scheidung

Sie haben geheiratet und möchten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder diesen nach Auflösung der Ehe wieder ablegen?

Namensänderungen für Kinder

In bestimmten Fällen ist es möglich, den Familiennamen eines Kindes an eine veränderte Familiensituation anzupassen.

Namenserklärungen für Erwachsene

Sie können Ihren Geburtsnamen ändern, wenn sich Ihre Familiensituation verändert hat oder Sie neue gesetzliche Möglichkeiten nutzen möchten.

Karteikartenabschrift der Führerscheindaten

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über die Führerscheindaten (Fahrerlaubnis-Klasse), die bei der Fahrerlaubnisbehörde über Sie eingetragen sind.

Angleichung des Namens an das deutsche Recht

Mit der Angleichung können Sie einen nach ausländischem Recht erworbenen Namen an die Regeln des deutschen Namensrechts anpassen.

Umwandlung eingetragene Lebenspartnerschaft in Ehe

Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie diese in eine Ehe umwandeln lassen.

Beurkundung einer Sorgeerklärung

Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.

Meldebescheinigung

Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.

Beurkundung von Unterhaltsansprüchen

Lebt Ihr Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt? Dann hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf „Barunterhalt“.

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