Bürgerservice-Suche
11 Ergebnisse für "Familienname"
Namensänderung
Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.
Namensänderung nach Heirat oder Scheidung
Sie haben geheiratet und möchten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder diesen nach Auflösung der Ehe wieder ablegen?
Namensänderungen für Kinder
In bestimmten Fällen ist es möglich, den Familiennamen eines Kindes an eine veränderte Familiensituation anzupassen.
Namenserklärungen für Erwachsene
Sie können Ihren Geburtsnamen ändern, wenn sich Ihre Familiensituation verändert hat oder Sie neue gesetzliche Möglichkeiten nutzen möchten.
Karteikartenabschrift der Führerscheindaten
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über die Führerscheindaten (Fahrerlaubnis-Klasse), die bei der Fahrerlaubnisbehörde über Sie eingetragen sind.
Angleichung des Namens an das deutsche Recht
Mit der Angleichung können Sie einen nach ausländischem Recht erworbenen Namen an die Regeln des deutschen Namensrechts anpassen.
Umwandlung eingetragene Lebenspartnerschaft in Ehe
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie diese in eine Ehe umwandeln lassen.
Beurkundung einer Sorgeerklärung
Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.
Meldebescheinigung
Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.
Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
Lebt Ihr Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt? Dann hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf „Barunterhalt“.