Bürgerservice-Suche

4 Ergebnisse für "Erteilungsvoraussetzung"

Aufenthaltserlaubnis – Jugendliche und junge Volljährige

Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts zwischen 14 und 26 Jahren können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich gut integriert haben.

Aufenthaltserlaubnis – Nachhaltige Integration

Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.

Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein Promotionsstudium in München absolvieren möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

Wenn Sie zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sind, aber nicht abgeschoben werden können, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung.

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